Ich hänge mich hier mal dran:
GbR im GB bestehend aus A und B. Ein (schriftlicher) Gesellschaftsvertrag existiert nicht. B ist bereits seit 5 Jahren verstorben, es lief lange ein streitiges Erbscheinsverfahren, in welchem der Antrag schlussendlich zurückgenommen wurde.
Nun liegt mir ein Antrag auf Berichtigung auf die eGbR vor. Entsprechende HR-Anmeldung wurde veranlasst und vollzogen mit der verbliebenen Gesellschafterin und der „Erbin“ von B (der Erbnachweis ist nicht geführt).
Was habe ich jetzt zu prüfen? Entbindet mich die HR-Eintragung von weiteren Prüfungen (insbesondere des Erbnachweises?) wie kann es überhaupt noch eine GbR geben, wenn ohne Vertrag doch eigentlich eine Auflösung stattfindet?
Ich bin total verwirrt.