Hatte die Frage erst versehentlich bei einem Grundbuchthread angehängt und jetzt hierher kopiert ...
Zitat
Zitat von Cromwell
... Ob der vom Erblasser benannte (erste) Ersatz-Testamentsvollstrecker automatisch in das „verwaiste" Amt des Erben-Testamentsvollstreckers eingerückt war oder ...
Über eine ähnliche Frage grübele ich auch gerade:
In dem notariellen Testament haben sich die Ehegatten ggs. als Alleinerben eingesetzt. Schlusserbin ist die gemeinnützige rechtsfähige Stiftung "Stiftergemeinschaft der X-Bank". TV ist für beide Erbfälle angeordnet.
Zum TV ernennen die Testatoren (auszugsweiser Wortlaut):
"- beim Tod des Erstversterbenden den Überlebenden, ersatzweise (sofern der überlebende Ehegatte die Abwicklung des Nachlasses nicht selbst übernehmen kann oder möchte) die X-Bank.
- beim Tod des Längerlebenden die vorgenannte Ersatz-TV.
Der TV hat die Aufgabe, den Nachlass abzuwickeln.
Sofern die X-Bank das Amt als TV annimmt, ergeben sich die weiteren Modalitäten der Abwicklung des Nachlasses aus dem mit der TV gesondert abgeschlossenen Vertrag vom .... (=1 Monat vor Testamentserrichtung)."
Der Ehemann ist jetzt verstorben. Das Testament enthält keinerlei Vermächtnisse o.ä. Die Ehefrau ist als Alleinerbin vom TV-Amt ausgeschlossen. Ist die X-Bank damit automatisch als TV nachgerückt? Oder kommen andere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht?
Mache jetzt "nur" die Testamentseröffnung, möchte die überlebende Ehefrau aber schon darauf hinweisen, dass sie nicht TV sein kann ... und es gehört Grundbesitz zum Nachlass, dafür muss die Frage, was mit der TV ist, auch geklärt werden.
Danke für alle Denkanstöße!