Zwei Angestellte des Landratsamtes wurden in einer Strafsitzung als Zeugen gehört. Sie haben nun einen Antrag auf Entschädigung als Zeuge vorgelegt.
In der Verdienstausfallbescheinigung, die das Landratsamt als Arbeitgeber ausgefüllt hat, wird der Verdienstausfall bestätigt. Außerdem wird darin angegeben, dass eine Lohn-/Gehaltskürzung nicht vorgenommen wird, da der Verdienstausfall an den Arbeitgeber abgetreten sei.
Als Empfänger für die Entschädigung wurde das Landratsamt als Arbeitgeber sowie dessen Bankverbindung angegeben.
Hat das Landratsamt die Möglichkeit eine Entschädigung von der Justiz zu fordern?