Beiträge von PuCo

    Im vorliegenden Fall ist aber wohl davon auszugehen, dass die Tochter der Betreuten zu deren Erbin (zumindest Miterbin) berufen ist. Hier kann die Tochter m.E. den Erbenfreibetrag in Anspruch nehmen, das Kontoguthaben für sich einstreichen und darüber hinaus noch die volle Aufwandspauschale aus der Staatskasse beantragen.[/quote]


    ...sorry, wer bis zu Ende liest, ist klar im Vorteil.... ;)
    Erbenfreibetrag? Hab ich noch nie gehört. Aber vielen Dank für den Tipp!

    Hier kann es aber ja wohl nur über den Erbenfreibetrag gehen, da das Schonvermögen des Betreuten mit dessen Ableben entfallen ist. Gleichwohl würde ich so verfahren wie in #2 vorgeschlagen, falls keine Erben bekannt sind. Eine Erbenermittlung bei 114,92 € Nachlass ist Nonsens.




    ..und was mach ich mit den anderen fehlenden 30,43€?
    Setze ich die gegen die Landeskasse fest? Wie gesagt, der Anspruch besteht in Höhe von 145,35 €, es sind aber nur 114,92 € auf dem Konto.....

    Grundsätzlich würde ich in einem solchen Fall die Entnahme der Vergütung aus dem Vermögen samt Kontoauflösung genehmigen.

    Ist die Beerdigung bereits bezahlt?



    Ja, die Beerdigung ist bereits bezahlt. Aber das verbleibende Guthaben auf dem Konto deckt doch nicht die anteilige Aufwandspauschale.

    Die Betreute ist verstorben. Nach Abzug der Beerdigungskosten u.ä. sind noch 114,92 € auf dem Konto. mehr Vermögen war nicht vorhanden.
    Die ehemalige Betreuerin ( Tochter ) beantragt nun die Festsetzung der anteiligen Aufwandspauschale in Höhe vom 145,35 €.
    Setze ich hier alles gegen die Landeskasse fest oder erst alles gegen die LK und dann ein Übergang auf die LK in Höhe von 114,92€, der dann vom Konto der ehemailgen Betreuten einzufordern ist? Es gibt weder ein Testament noch einen Erbschein, da ja kein Vermögen vorhanden ist.

    Sorry, wenn die Frage etwas blöd ist, aber ich hatte das noch nicht, weil ich Betreuungen nur nebenher mache. Ich bin mir in solchen Fällen immer sehr, sehr unsicher.

    Aus meiner Sicht ist kein Raum für die Bewilligung für BerH. Es handelt sich hierbei um eine Behördenangelegenheit. Der Kindesmutter ist es zuzumuten, sich zunächst selbst mit der Behörde (JA) in Verbindung zu setzen. Meines Erachtens gibt es hier kein rechtliches Problem, welches einer Beratung/Vertretung durch den Rechtsanwalt bedarf. Unterhaltsangelegenheit regelt für minderjährige Kinder sowieso das Jugendamt. Ich erteile grundsätzlich auch keine BerH für die Unterhaltsangelegenheiten für minderjährige Kinder. Ich verweise auf die "andere kostenfreie" Stelle, nämlich das Jugendamt.

    AG Leverkusen vom 26.02.2002; 16 URII254/01 ( FamRZ 2002, 1715)
    "BerH ist subsidäre staatliche Unterstüzung. Sie darf nicht bewilligt werden, wenn die angestrebte Beratung auf einem anderen Weg kostenfrei erreichbar ist. Für Ansprüche auf Kindesunterhalt ist ein derartiger Weg eröffnet, weil für jeden Unterhaltsberechtigten nach § 1712 Nr. 2 BGB die Einrichtung einer Beistandschaft oder nach § 18 KJHG zu Grundlagen, Höhe und Durchsetzbarkeit Beratung erfolgen kann. Vor der Inanspruchnahme von BerH muss eine dieser Möglichkeiten vergeblich versucht worden sein."



    In deinem Fall unterstelle ich Mutwilligkeit. Ich kann nicht einfach zum RA rennen und mich vertreten lassen und darauf vertrauen, dass dann im Nachhinein BerH bewilligt wird. Ich würde den Antrag generell zurückweisen.

    Ich bewillige auch nur dann, wenn noch kein Strafbefehl erlassen wurde. M.E. geht es an der BerH vorbei, wenn der Beschuldigte erst dann den Hintern hochbekommt, wenn bereits im Gericht die Entscheidung gefallen ist. Es wird vorher ein Ermittlungsverfahren durchgeführt. Spätestens dann sollte er erscheinen und BerH beantragen. Dann erteile ich auch.
    Ich weiß nicht, ob es richtig ist.

    @ Anhalter

    Das hört sich ja gut an, aber wie habt ihr das denn begründet. Hast du eventuell so ein Schreiben an eure Anwälte als Muster? Das wäre klasse. Vielleicht kannst du es mir ja faxen oder mailen?

    Ich möchte mich bei allen ganz herzlich bedanken. Da ich an einem sehr kleinen AG tätig bin, bin ich die einzige, die solche Sachen bearbeitet. Entsprechend kann mich hier mit niemandem austauschen.

    So handhabe ich es auch. ich frag die Leute immer, was denn das Amt dazu gesagt habe. Wenn sie mir sagen, sie wären noch gar nicht dort gewesen, schicke ich sie gnadenlos weg. Wenn sie mir aber glaubhaft vortragen, sie hätten es schon dort versucht und erfahren keinerlei Hilfe, dann erteile ich BerH. Die Frage ist aber, was machen, wenn es immer wieder neue Bescheide an die gleiche Person gibt???
    Weiteres Problem, man kennt sich ja selbst mit diesen Sachen zu wenig aus, um überblicken zu können, ob die Hilfe eines RA notwendig ist. Ich zumindest nicht....

    Ich finde das ein wenig zu einfach Heideröschen. Wie gesagt, die Wartezeiten ( hier im Amt geht alles nur mit Termin ) sind extrem lang. Ich denke, ganz so einfach können wir es uns nicht machen.

    Den Widerspruch einlegen ja, aber wenn der abgeschmettert wird?
    Die meisten begründen das aber so, dass sie rechtlichen Voraussetzungen nicht kennen und anwaltlichen Rat benötigen. Zum Beispiel bei der Berechnungen des Mietzuschusses o.ä.
    Das Amt, welches die Zahlung ablehnt durch Bescheid, wird die leute natürlich auch nicht entsprechend beraten. Außerdem sind die Wartezeiten bei uns im Amt EXTREM lange, so dass oftmals die Frist für den Widerspruch abgelaufen wäre. ich denke, das ist Methode.

    Ich brauche mal einen Rat von Rechtspflegerkollegen aus der RAST bezüglich der Bewilligung von BerH.

    In der letzten Zeit sind bei uns die BerH-Sachen ins Utopische angestiegen. Ein Grund dafür sind die "Hartz-IV-Bescheide", wie sie so schön genannt werden.

    Die Antragsteller kommen alle Nase lang mit ihren Bescheiden, gegen die sie Widerspruch einlegen wollen, weil dies und das nicht stimmen würde.

    Hab ich da irgendeine Möglichkeit der Versagung? Manche RA'e sind da wirklich unglaublich ausverschämt. Das ärgert mich schon ziemlich, hab aber nichts "Handfestes" womit ich diese Anträge abschmettern könnte.

    Habt ihr dazu schon irgendwelche Entscheidungen?