Du hattest in #297 gesagt, dass ein ENZ für den Grundbesitz im Ausland beantragt wurde.
Da es ein solches ENZ nicht gibt und der betreffende Antrag daher zurückzuweisen ist, stellt sich auch nicht die Frage, was ein solches ENZ kostet.
Ich weiß selbst, dass ein ENZ nicht zu beschränken ist. Das war auch nicht meine Frage.
Der Antrag ist auch nicht zurückzuweisen, nur weil der Wert falsch angegeben wurde. Es wurde ja nicht beschränkt beantragt. Das war nur die Erklärung vom Notariat, warum nur 35.000€ hier angegeben wurden und für den ES 400.000 €
Und um mich nochmals zu wiederholen: Es ging AUSSCHLIESSLICH um den Geschäftswert.
Alles andere ist am Thema vorbei. Diese Maßregelungen braucht man echt wie ein Loch im Kopf. Zur eigentlichen Frage konnte kein Beitrag geleistet werden. Dann einfach Mal weiterscrollen, als immer von oben herab seinen Senf dazu geben, der hier nicht nur völlig unerheblich, sondern vollkommen fehl am Platz ist.
Ich dachte, dass wir so einen Kinderkram hinter uns hätten. Sorry, das musste ich jetzt Mal -wieder- loswerden.
Ich schätze Dein Fachwissen. Sehr sogar. Aber ständig dieser erhobene Zeigefinger...ist echt anstrengend... Es sind nicht alle dumm, weil sie gerade mal auf dem Schlauch stehen und momentan mehr Akten bewältigen müssten, als es ansatzweise zu schaffen ist. Irgendwann geht einem -nach Monaten- dann Mal die Puste aus.
ALLEN: Danke für die zielführenden Antworten. Mir ist ja auch eigentlich bekannt, dass immer der komplette Wert genommen wird. Hatte -aufgrund akuten Personalmangels- wohl tatsächlich ein Brett vor dem Kopf. Allerdings war der Hinweis mit der Anrechnung von 75% sehr wertvoll. Das hatte ich absolut nicht auf dem Schirm. Hatte aber auch noch nie ein ENZ. Und dann gleich beides in einer Akte.