Der Insolvenzverwalter könnte das Grundstück aus der Insolvenzmasse freigeben, dann wäre der Schuldner weiterhin Eigentümer des Grundstücks. Nach der Freigabe aus der Insolvenzmasse ist das Grundstück nicht mehr Teil der Insolvenzmasse, sodass nun wieder der Schuldner über das Grundstück verfügen kann, der IV aber nicht mehr über das Grundstück verfügen kann.
Um den Eigentumswechsel im Grundbuch eintragen zu können, brauchst du wie auch sonst immer einen Antrag, die Bewiilgung aller von der eintragung betroffenen (des IVs, im Fall einer Freigabe aus der Insolevnzmasse, des Schuldners), die Einigung über den Eigentumsübergang bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einer zuständigen Stelle evtl. öffentlich rechtliche Genehmigungen.
Falls das Grundstück nicht aus der Insolvenzmasse freigegeben wird, brauchst du noch den Nachweis, dass der IV zum IV bestellt wurde.