Fotokopien sind im Gesetz nicht klar geregelt.
Das stimmt. Aus dem Gleichlauf der Kostengesetze RVG, JVEG (§ 7 Abs. 2 JVEG), und GVG kann man allerdings per Analogie (verleichbare Interessenlage bei - vermutlich planwidriger- Regelungslücke (es gibt eben kein Verweis auf eine Rechtsnorm, anders als z.B. bei den Fahrtkosten) auf die 0,50 Euro bis zur Seite 50, danach 0,15 Euro kommen
(in meinem Gericht musste ich das auch erst mal durchboxen, aber bis auf eine Verfahrenspflegerin hat es auch die Bezirksrevisorin mittlerweile anerkannt, seitdem keine Probleme mit dem Ansatz^^)