Entschuldigt - ich war zeitweise außer Gefecht..
ZitatAbtreibung klingt von vornherein schon so abwertend und illegal - kann man in der Überschrift nicht "Schwangerschaftsabbruch" verwenden?
Könnte man. Ändert nichts an der Thematik. Ich wollte hier niemanden triggern oder Ähnliches.
ZitatWenn es keinen Genehmigungstatbestand gibt (was ich auch so sehe), verstehe ich gar nicht, was der Vormund überhaupt vom Gericht will? Man stellt doch keine Anträge ins Blaue hinein.
Es war ein Anruf des Vormunds. Ich bin zufrieden, wenn vorab gefragt wird. Von daher
ZitatWarum ist im Ausgangsfall eigentlich ein Vormund gefragt? Sind die Eltern tatsächlich ausgeschlossen?
Es gibt keinen Elternteil, der hier handeln könnte.
Zusammenfassend:
Der Vormund hat seine Zustimmung erteilt; eine familiengerichtliche Genehmigung wurde nicht gefordert.
Wobei ich es immer noch höchst fraglich finde, was wir als Gericht teilweise zu überprüfen haben, wenn es um Geldanlagen oder Ausbildungsverträge geht und hier ist soll der Vormund halt mal machen..