Zur Frage der Genehmigung ohne Antrag:
Der reine Eingang der Urkunde ohne Begleitung würde mir grds. auch nicht reichen. Ein "Begleitschreiben" sollte zu Ausdruck bringen, was gewollt ist. Ansonsten weiss ich ja nicht, ob ich sowohl der gewollte Adressat bin, als auch, ob die Urkunde tatsächlich in den Rechtsverkehr eingebracht werden sollte
(jajaja, sowas kommt nie vor, aber doch!)
Hinsichtlich des Schreibens:
Er ist -möglicherweise wohlweißlich- überhaupt nicht auf den Umstand eingegangen, dass M.D. die Urkunde des RA H.S. als amtl. Vertreter des Notars Dr. S. von Sch. eingereicht hat. Und da er das nicht tut und nur rumkrakeelt, ist ihm wohl klar, dass da was nicht richtig gelaufen ist.
Ich würde (mittlerweile!) auch die persönlichen Befindlichkeiten rausnehmen. Nicht weil es korrekter ist, sondern weil du dir da nur selbst ins Knie schiessen wirst.
Begib dich nie auf das Niveau des anderen, er schlägt dich dort mit seiner Erfahrung 