Der § 1946 ist mir durchaus bekannt.
Für meine Auffassung habe ich tatsächlich keine Grundlage. Vielmehr hat die bisherige Erfahrung hier mehr als einmal gezeigt, dass Ausschlagungen aufgenommen worden sind und diese nie zum Tragen kamen, da vorrangig Berufene keine Ausschlagung erklärten.
Ich habe bisher auch nie einen "abweisen" müssen.
Mit einem gewinnbringenden Lächeln und dem Hinweis, dass vielleicht erst der vorrangig in Betracht kommende ausschlagen soll, hat das bisher stets funktioniert. Wenn er auf Beurkundung besteht, bin ich natürlich dazu bereit und weise lediglich auf die Kosten hin. Spontan stellen die Beteiligten dann fest, dass es Sinn macht, dass erst der Berufene ausschlägt (Zitat: Man muss das gute Geld dem schlechten nicht hinterherwerfen). Die Leute hier sind in Gelddingen durchaus sehr eigen hier.
Zu Tom:
Und natürlich nehme ich auch Erklärungen auf, wenn die Beteiligten (der in Betracht kommende Erbe nebst dessen Nachberufenen) dann gemeinsam auftauchen, dann ist mir das sogar am liebsten.
Das die Leute hier vermehrt auf das Notariat ausweichen, kann ich tatsächlich nicht bestätigen.
Hier ist es vielmehr so, dass die Leute grade deswegen hierher kommen, da sie die Steuer beim Notar nicht bezahlen wollen (dass dadurch Mehrkosten aufgrund der Fahrerei durch Wald und Wiesen entstehen oder der ein oder andere zudem noch Urlaub nehmen muss, weil hier keine Termine nach 16 Uhr stattfinden, steht auf einem anderen Blatt).