Beiträge von SpunktHpunkt

    Der § 62 PStG ist hier recht eindeutig

    Eben. Das rechtliche Interesse kann meistens nicht nachgewiesen werden. Typischer Satz ist "Behauptung es wäre ein Erbschein benötigt und gerade die hier angefragte Geburtsurkunde sei erforderlich, kann von hier aus nicht beurteilt werden.."


    Ich als Notar weiß, was ich dazu zu schreiben habe. Der Durchschnittsbürger weiß es nicht.

    In einem solchen Fall teile ich dem Antragssteller durch gerichtliches Schreiben mit, welche Urkunden zum Stellen des Antrags notwendig sind.

    Mit diesem Schreiben haben die jeweiligen Antragsteller bislang immer die Urkunden bekommen.

    Ich bin ebenfalls Mitglied des ÖPR und habe das bei anderen Personalräten größerer Gerichte immer mal wieder mitbekommen, dass Kollegen eingeladen werden, ohne einen Gesprächsgrund zu nennen. Und ohne Verwaltungsbashing betreiben zu wollen frage ich mal hier nach:

    Gibt es seitens des Dienstherrn einen vernünftigen Grund, so zu verfahren?

    Nein, ich wüsste keinen Grund, der das rechtfertigen würde. Es ist nichts vorgefallen, das mir bekannt wäre. Deswegen bereitet mir das auch Sorgen.

    Mir ging es -vom vorliegenden Sachverhalt losgelöst- eher darum, dass das Nichtbenennen des Grundes anscheinend Usus ist.

    Ich bin ebenfalls Mitglied des ÖPR und habe das bei anderen Personalräten größerer Gerichte immer mal wieder mitbekommen, dass Kollegen eingeladen werden, ohne einen Gesprächsgrund zu nennen. Und ohne Verwaltungsbashing betreiben zu wollen frage ich mal hier nach:

    Gibt es seitens des Dienstherrn einen vernünftigen Grund, so zu verfahren?

    Unser Nachlassgericht fragt beim Erbscheinsantrag nach Grundbuchblättern oder ermittelt diese selbst und lässt den Antragsteller GB Berichtigungsanträge stellen und je eine weitere Ausfertigung ans jeweilige Grundbuchamt beantragen.

    Dann wird je eine weitere Ausfertigung hergestellt und zusammen mit dem Berichtigungsantrag auf Papier versandt.

    Ich lasse die weiteren Ausfertigungen an die jeweiligen GBÄmter nicht beantragen, ich mache das "vAw"


    Und Ausfertigungen werden immer nur in Papierform sein. Eine elektronische Ausfertigung wird es m.E. nie geben können.

    Rechnungserstellung und Versand der Eintragungsmitteilungen erfolgen bei uns in der Regel innerhalb derselben fünf Minuten. Warum geht das nur bei uns in BaWü ?

    Wie genau geht das in BaWü?

    Bei reinem elektronischem Versand könnte ich das verstehen. Aber auch in BaWü wird es Eintragungsnachrichten an private Beteiligte geben und diese werden schlechterdings elektronische Eintragungsnachrichten erhalten, sondern deren auf Papier. Und das der Rpfl. noch das Kuvertieren der Post übernimmt, glaub ich jetzt eher weniger.

    Wozu braucht man alte Grundakten digital?

    Da müsste man ja über 100 Jahre alles einscannen...

    Vielleicht möchte man die Eintragungsbewilligungen der bisher eingetragenen Rechte digital -und somit in Echtzeit- zur Verfügung haben?

    Genau so ist es. So werden Forschungsreisen in die alten Akten nicht mehr zur Expedition. Wir scannen gerade über 200 Jahre und müssen Karten auch noch georeferenzieren.

    Hinsichtlich der alten Grundakten werden das wohl die wenigsten Bundesländer praktizieren. Der Personalaufwand dafür und die dafür entstehenden Kosten dürften viel zu hoch sein.

    Was die politisch Verantwortlichen nicht davon abhalten wird

    Zur Frage der Genehmigung ohne Antrag:

    Der reine Eingang der Urkunde ohne Begleitung würde mir grds. auch nicht reichen. Ein "Begleitschreiben" sollte zu Ausdruck bringen, was gewollt ist. Ansonsten weiss ich ja nicht, ob ich sowohl der gewollte Adressat bin, als auch, ob die Urkunde tatsächlich in den Rechtsverkehr eingebracht werden sollte

    (jajaja, sowas kommt nie vor, aber doch!)


    Hinsichtlich des Schreibens:

    Er ist -möglicherweise wohlweißlich- überhaupt nicht auf den Umstand eingegangen, dass M.D. die Urkunde des RA H.S. als amtl. Vertreter des Notars Dr. S. von Sch. eingereicht hat. Und da er das nicht tut und nur rumkrakeelt, ist ihm wohl klar, dass da was nicht richtig gelaufen ist.

    Ich würde (mittlerweile!) auch die persönlichen Befindlichkeiten rausnehmen. Nicht weil es korrekter ist, sondern weil du dir da nur selbst ins Knie schiessen wirst.

    Begib dich nie auf das Niveau des anderen, er schlägt dich dort mit seiner Erfahrung ;)

    "potentieller Erbe" (was auch immer das genau sein soll)

    Jemand, der zwar als Erbe in Betracht kommt, mangels Erbnachweis (bspw. Erbschein oder eröffnete (notarielle) Verfügung von Todes wegen nebst Eröffnungsprotokoll) jedoch noch nicht als Erbe feststeht.

    Ganz genau.

    Und aus diesem Grund finde ich es irritierend, dass das Betreuungsgericht einen Beschluss erlässt, der sich gegen "potentielle Erben" richtet.
    Entweder ist man Erbe oder man ist es eben nicht. Und diese Feststellung trifft das Nachlassgericht.

    Ich warte noch darauf, dass jemand als "potentieller Erbe" mit dem -gegen ihn- ergangenen Festsetzungbeschluss im Grundbuch um die Ecke kommt und die Berichtigung begehrt (sinngemäß: "Ich verweise auf den beiligenden Beschluss des Betreuungsgerichts vom... ..., aus welchem hervorgeht, dass ich Erbe bin")...

    In unserem Haus gibt das Betreuungsgericht -sofern Erben nicht feststehen- den Antrag auf Festsetzung der Betreuervergütung in Kopie an das NLG zur Prüfung, ob eine NLP in Betracht kommt. Natürlich ist das für die Betreuer ungünstig und mit langen Wartenzeiten verbunden. Aber idR ist bei einer solchen Fallkonstellation auch einiges mehr zu regeln als die Vergütung des Betreuers.

    Mir ist bewusst, dass es für einen Gläubiger recht aufwendig sein kann, einen ES zu beantragen.
    Ich vermag in vorliegendem Sachverhalt allerdings die Komplexität nicht erkennen, warum das nicht möglich sein sollte.

    Dann bekomme ich auch das Kostrukt "potentieller Erbe" (was auch immer das genau sein soll) vom Tisch.

    Was ist gemeint mit "üblicher Fassade bei Demenz"?

    Bei einer Demenz kann man in vielen Fällen die Testierunfähigkeit nicht erkennen, weil die Menschen eine Fassade aufrecht erhalten, die sie als "normal" erscheinen lässt. Beispiel aus meiner Beratungspraxis: Ein Ehepaar lässt sich zum Testament beraten. Die Frau führt die Unterhaltung, aber der Mann stellt immer wieder Zwischenfragen, die sinnvoll erscheinen. Am Ende erzählt sie mir, dass er Informatiker war und nicht mal mehr weiß, wie man einen Computer anschaltet. Bis dahin hatte ich keine Zweifel an der Testierfähigkeit.

    Aus diesem Grund führe ich im Termin vor der Rückgabe ein Gespräch mit den Beteiligten, worin ich auch gerne mal von der Thematik Testamentsrückgabe abschweife und auch mal was tagesaktuelles oder dergleichen einfließen lasse bzw. mal abrupt Themen wechsle, nach dem Weg hierher frage und dergleichen. Ein gutes Mittel ist auch, die Leute mal reden zu lassen, was sie bewogen hat, die Rückgabe zu begehren. Geht einen per se nichts an, aber auch durch die Aussagen der Beteiligten lassen sich m.M.n. Rückschlüsse bilden.

    Damit lässt sich m.E. recht gut aussteuern, wie fit der oder die Antragsteller sind. Hinzu kommt, dass ich vor meinem heutigen Rechtspflegerdasein in der Pflege tätig war und man da gewisse Beobachtungen sammeln konnte. Aber 100% Gewissheit wird man nie haben, wie bei allem im Leben.


    Im Übrigen hat es caba sehr prägnant zusammenfasst.