bzgl 1. : ausdrücklich steht es nicht da, würde es daher einfach mit eintragen. die Verpflichtung zur Unterhaltung der Weganlage obliegt dem Eigentümer des herrschenden Grdstks., mit der Maßgabe, dass sich der Eigentümer des dienenden Grdstks. zu 1/2 an den kosten der Unterhaltung beteiligt. Wie könnte ich das im GB zusammen fassen?
Stimme Neuling zu. Bezugnahme reicht.
Die teilweise Kostentragungspflicht funktioniert aber nur, wenn auch der Eigentümer des dienenden Grundstücks mit bewilligt hat, da ihm einseitig keine solche auferlegt werden kann.