Hey, dass hatte ich ich vor einiger zeit auch schon mal. Bei mir lag es daran, dass das Verfahren in forumSTAR hinsichtlich der Beteiligten von einer neuen Servicekraft falsch erfasst wurde. Vielleicht ist das ja auch bei dir der Fall (Aktuell bin ich nicht in Familie tätig, sonst hätte ich das Formular bei mir mal ausprobiert, sorry.)
Beiträge von Fluttershy
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Ich schließe mich an. Bei Eintritt der Volljährigkeit habe ich bisher auch noch nie einen Beschluss gemacht.
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Ich habe bei Anhörungen von jüngeren Kindern oft mit einem lockeren Spiel zum Kennenlernen angefangen. Zum Beispiel: Wir erzählen und mal 5 Sachen über uns. Ich habe dann angefangen und so etwas erzählt wie "Meine Lieblingsfarbe ist ..", "Ich habe 2 Katzen und die heißen ...", Ich der Schule fand ich das gut / doof ..." Wenn das Kind dann von sich erzählt, hatte ich die Möglichkeit bei den konkreten Fragen zur Anhörung auf die Persönlichkeit bzw. Lebensumstände des Kindes einzugehen. Einiges sollte vermutlich aber auch schon aus einem Bericht des VP bekannt sein (ich lasse den VP immer vorher einen Bericht einreichen, auch wenn er/sie später bei der Anhörung dabei ist). Interessant ist am Ende auch manchmal die Abschlussfrage "Wenn du bei einer Fee 3 Wünsche frei hättest, was würdest du dir Wünschen?" Da kommen manchmal nochmal ganz interessante Dinge zum Vorschein.
Bei Anhörung von älteren Kindern versuche ich zu Beginn des Gespräches sie mit Alltagsfragen "zum reden / auftauen" zu bekommen. "Wie waren die letzten Ferien - was hast du da gemacht?" "Was sind deine Hobbys?" "In welche Klasse gehst du?" "Weißt du schon, was du mal nach der Schule machen möchtest?"
Meine Erfahrung war so meistens positiver, als wenn ich sofort mit der Tür ins Haus gefallen bin. Die Kinder sind doch oft sehr aufgeregt. Die Situation ist ja schon eine besondere. Letztendlich muss aber jeder seinen eigenen Weg finden - Die Gesprächsführung muss ja auch zu einem passen. Wenn man sich verstell und krampfhaft versucht toll nett und lustig zu sein, dann bringt es ja auch nichts. Dann tuts vielleicht auch der ganz formale Weg
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Ich habe es bisher bei einem Eintrag im BZR immer genau den Einzelfall angeschaut habe: Was ist es für ein Eintrag? Wie sind die Lebensumstände? Welches Verhältnis haben Vormund und Mündel? Bei Pflegern: Welche Aufgabenkreise hat der Pfleger?
Und ich habe auch immer das Jugendamt mit einbezogen und mit deren Hilfe die Geeignetheit zu prüfen. Das hat idR gut geklappt und bisher war ein Eintrag im BZR in meinen Fällen noch nie ein Hindernis.
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Ich finde das Thema ziemlich spannend und es wird in Zukunft bestimmt so einige interessante Entscheidungen geben - aber bis dahin würde ich mir jeden Einzelfall genau anschauen, z. B.:
- hätte das Wiederaufladen nicht während des Termins stattfinden können - Wie sieht die Ladeinfrastruktur in gerichtsnähe aus?
- Reicht eine Akkuladung für die Fahrtstrecke (One-Way)? und wenn nicht - wie verhält sich Reisezeit und Kosten im Vergleich zur Bahnfahrt?
Das sind natürlich nur erste Überlegungen und es gibt bestimmt noch andere Ansätze. Aber ich würde sagen: Infos sammeln und nach besten Wissen und Rechtsverständnis entscheiden. Entweder ist der RA damit einverstanden oder er legt Rechtsmittel ein und es darf sich an anderer Stelle nochmal damit auseinandergesetzt werden