Hallo,
die Richtigstellung der Bezeichnung einer GbR in eGbR ist beantragt.
Dabei wird auf eine von den Gesellschaftern vorgenommene Änderung der Bezeichnung der GbR hingewiesen, die dem Grundbuchamt bisher nicht bekannt gemacht wurde. Soweit das Grundbuchamt die Eintragung dieser Berichtigung für erforderlich hält, wird die Eintragung der Änderung bewilligt und beantragt.
Die Anmeldung zum GsR erfolgte unter der geänderten Bezeichnung der GbR.
Dazu folgende Fragen:
1: Antrag unter Vorbehalt (§ 16 GBO)?
2a: "Zwischeneintragung" der berichtigten Bezeichnung der GbR überhaupt zulässig (da ja so nicht im GsR eingetragen)?
2b: "Zwischeneintragung der berichtigten Bezeichnung der GbR nötig (wegen der Nachvollziehbarkeit der Eintragungen)?
Könnte man die Probleme "elegant" umgehen, indem man die Richtigstellung in eGbR in Abt. I Sp. 4 wie folgt einträgt: "Nach Änderung der Bezeichnung der Eigentümerin in ... GbR berichtigt gemäß Eintragung im GsR"? Eine Berichtigungsbewilligung liegt ja vor.