Hallo zusammen,
mein Tauschgesuch ist weiterhin aktuell.
Hallo zusammen,
mein Tauschgesuch ist weiterhin aktuell.
Hallo,
ist dein Gesuch noch aktuell?
s. auch PN
Grüßle, elisa
Hallo Ana,
mein Gesuch ist noch aktuell.
Ein Wechsel zum OLG-Bezirk Braunschweig kommt für mich allerdings (leider) nicht in Betracht.
viele Grüße
elisa
.... wird in meinem Verfahren allerdings nicht passieren. Der vorl. Sachwalter hat als Berechnungsgrundlage die freie Masse / Liquiwerte zu Grunde gelegt.
Im Übrigen Danke für die Hinweise.
Jetzt habe ich auch den Satz im Kommentar Stephan/Riedel InsVV § 12a Rn. 27 zur Erhöhung (oder Kürzung) kapiert
Auf den Vergütungsantrag findet § 12a InsVV Anwendung.
Der vorl. Sachwalter berechnet die Regelvergütung korrekt mit 15% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters.
Dann werden Zuschlagstatbestände aufgeführt insgesamt 40%.
Der vorl. Sachwalter beantragt 15% + 40% = 55% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters zur Festsetzung.
Ich frage mich, ob das so richtig ist.
M. E. müsste er rechnen 25% + 40% = 65% Bruchteil der Vergütung des Sachwalters.
Das sind dann aber nur 39% der Regelvergütung des Insolvenzverwalters.
Was meint Ihr?
Ich suche eine/n TP, der vom OLG Celle zum OLG Stuttgart wechseln möchte.
Nachrichten gerne per PN.
Beitrag gelöscht.