Beiträge von Tinamaria

    Es kommt darauf an, ob sie in einer Privatangelegenheit oder einer dienstlichen Angelegenheit gehört wurden. Wenn die Aussagen der Zeugen Tatsachen betrafen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit festgestellt hatten, haben sie bei ihrer Aussage vor Gericht lediglich ihre berufliche Tätigkeit nur an einem anderen Ort als an ihrem Arbeitsplatz ausgeübt. Deshalb haben sie in diesem Fall gegenüber ihrer Arbeitgeberin Anspruch auf Gehaltsfortzahlung für die Zeit der Wahrnehmung des Gerichtstermins. Da die Zeugen wegen ihres Anspruchs auf Gehaltsfortzahlung keinen Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung haben, können sie einen solchen auch nicht an ihren Arbeitgeber abtreten. Folglich kann der Arbeitgeber auch keinen solchen Anspruch geltend machen (Meyer/Höver/Bach, 27. Aufl., § 22 Rn. 8). Im Übrigen s. BGH, B. v. 7.5.14, XII ZB 630/12.

    Eine Erinnerung gegen den Wert ist als Antrag auf Wertfestsetzung nach § 79 Abs. 1 S. 3 GNotKG anzusehen. Der Rechtspfleger, der als Kostenbeamter den streitigen Kostenansatz erstellt hat, ist von der Festsetzung des Geschäftswerts ausgeschlossen - § 10 RPflG, § 6 Abs. 1 FamFG, § 41 Nr. 6 ZPO; LG München, B. v. 30.11.17, 31 Wx 413/17, OLG München Rpfleger 2015, 232). Du legst die Sache also deinem Vertreter vor.

    Es gibt kein Übergangsrecht. Die Neuregelungen des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wurden bereits mit dem "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" am 04.05.21 vom Bundestag verabschiedete und am 12.05.21 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I 2021, Nr. 21). Um allen Betroffenen eine Übergangszeit zu gewähren, in der sie sich fachlich und organisatorisch auf die Änderungen einstellen können, hat man zwischen Verkündung und In-Kraft-Treten der Reform einen fast zweijährigen Zeitraum eingeräumt.

    Mit der Vergütungspauschale werden auch die Kosten für notwendige Dolmetscher bzw. Übersetzer abgegolten (BGH, B. v. 26.03.14, XII ZB 346/13). Deshalb würde ich versuchen, eine kostenlose Übersetzungshilfe zu finden. Vielleicht gibt es irgendwo einen dänischen Kulturverein? Aber zuerst sollte das dänische Konsulat helfen oder zumindest vermitteln.

    Offensichtlich hat der Ast. die vom Jobcenter gewährten Kosten der Unterkunft nicht an den Vermieter gezahlt, sondern anderweitig verbraucht. Nun steht die Kündigung der Wohnung (und Räumung) durch den Vermieter ins Haus. Und das Jobcenter soll ein Darlehen geben für die Bezahlung der ausstehenden Mieten. Damit sind es zwei Angelegenheiten. Allerdings ändert die Nachzahlung der ausstehenden Mieten meistens nichts an der Rechtsmäßigkeit der Wohnungskündigung.

    Die persönliche Entscheidung des RA, sich ein E-Auto zuzulegen, das nur eine geringe Reichweite hat, kann nicht zu Mehrkosten für den Erstattungspflichtigen führen, egal ob Mandant oder Staatskasse. Deshalb muss er das Risiko der Stornokosten für einen Mietwagen selbst tragen. Auch wenn der Termin stattgefunden hätte, hätte der RA insgesamt nur die Kosten erstattet verlangen können, die bei der Fahrt nur mit seinem PKW entstanden wären. Da muss man eine Vergleichsrechnung machen.

    Ich würde auch die Miterbin befragen, woher sie weiß, dass es noch ein uneheliches Kind gab. Wenn sie von dem Kind weiß, muss sie auch wissen, wie alt es ungefähr ist, Mädchen oder Junge und wo es geboren wurde. Ich hatte selbst so einen Fall, wo erst kurz vor Erbscheinserteilung ein Miterbe angegeben hat, dass es da noch ein uneheliches Kind gibt. Er hatte dann doch Gewissensbisse. Alle wussten von dem Kind, denn es war der Scheidungsgrund ihrer Eltern. Aber sie stellten sich unwissend, da das uneheliche Kind ja ihre Erbquote geschmälert hätte. Der betreffende Miterbe wusste, wie die Mutter und das Kind hießen und wann es ungefähr geboren wurde. Und so kam das uneheliche Kind dann auch noch zu einem kleinen Erbe, nachdem es sein ganzes Leben lang nie etwas von seinem biologischen Vater hatte.

    Schulden werden im Rahmen der PKH doch nur dann berücksichtigt, wenn sie tatsächlich abgezahlt werden. Wenn der Schuldner aber nur Unterhaltstitel, Rechnungen, Pfüb´oder Mahnbescheide etc. vorlegt, aus denen sich zwar ergibt, dass gegen ihn Forderungen bestehen, er aber darauf keine Zahlungen leistet, werden diese nicht berücksichtigt. Etwas anderes kann nicht gelten, wenn der Antragsteller ein Konto hat, auf dem weit mehr als die 5.000 Euro sind und ein Konto, bei dem er im Minus ist. Er wäre ihm möglich, mit dem Plussaldo den Minussaldo auszugleichen. Tut er aber nicht. Also berücksichtige ich nur das vorhandene Vermögen.

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    [TD='class: TD70']Versuche es mal mit dem BayObLG, B. v. 20.08.2003, 3 Z BR 43/03 - juris.

    Es kommt m.E. darauf an, wie alt und wertig das Auto ist und ob der Betreute es zwingend benötigt. [/TD]

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    Bei Freiberuflern und Gewerbetreibende kommt es bei der Einkommensermittlung allein auf den Gewinn an. Sie müssen daher zum Nachweis ihrer Einkommensverhältnisse eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG für das Vorjahr vorlegen (vgl. OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1301; s.a. BGH, JurBüro 1993, 105, 106). Dabei werden alle Betriebseinnahmen- und ausgaben eines Jahres einander gegenübergestellt und so der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust errechnet.

    Ein Betreuer, der (auch bei Anordnung des persönlichen Erscheinens durch das Gericht) an einem Gerichtstermin teilnimmt, hat weder Anspruch auf eine Verdienstausfallentschädigung nach § 22 JVEG noch auf eine Zeitversäumnisentschädigung nach § 20 JVEG. Denn die Teilnahme an dem Gerichtstermin erfolgt im Rahmen seiner Tätigkeit als Betreuer, für die er eine Pauschalvergütung gemäß §§ 4, 5 VBVG erhält. Daher erleidet er durch die Teilnahme an dem Gerichtstermin weder einen Verdienstausfall noch eine Zeitversäumnis (vgl. BayLSG, JurBüro 2012, 602; LSG NRW, B. v. 13.10.10, L 4 KR 192/10 B).

    Zum Wohle meiner Betreuten habe ich diese leidigen Diskussionen eingestellt. Ich lasse mir eine Bedarfsliste vom Heim kommen und mache dann eine Online-Rossmann-Bestellung mit direkter Anlieferung ins Heim.

    Bist du nebenberuflich als ehrenamtlicher Betreuer tätig?