Ja, darüber habe ich mir in 30 Jahren Fortbildung (vor allem für Berufsbetreuer) auch am meisten die Haare gerauft. Wenn die Nachfrage nach den (ja sowieso eigentlich nicht existenten) „Grundsatzurteilen (= Beschlüssen)“ verneint werden musste und ich darauf hinwies, dass man selbst derjenige sein könnte, der die Sache klärt (auch für alle anderen und sogar für die Justizkollegen), habe ich meist Unverständnis und ungläubuges Staunen geerntet (vor allem von der SP-Fraktion).
Was, man solle seinem Richter/Rechtspfleger widersprechen? Dann gelte man als Querulant und werde nie mehr bestellt. Auch meinem Einwand, auch den meisten Justizpersonen wäre eine obergerichtliche Klärung lieber als ständiges Diskutieren der gleichen Frage wurde mir meist nicht geglaubt.
Ich kann mir das fast nur erklären, dass einzelne Justizsubjekte derart selbstherrlich auftreten (Halbgott in schwarz), dass die Betreuer verschreckt wie die Kaninchen sind. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.
Deshalb an alle: wenn sie wollen, dass eine Frage obergerichtlich geklärt wird: sagen Sie dem Betreuer, dass Sie ihm das nicht verübeln.