An dem Beispiel wiederholt sich aber etwas anderes, dass auch bei der Belegeinreichung, zB bei Rechnungslegungen vorkommt, der Systembruch analog-digital. Liegt ein Beleg,zB das Attest analog vor, muss der Betreuer es selbst einscannen. Dadurch ist der Beleg nur noch ein Foto desselben - und natürlich manupulationsgefährdet - man denke an das Foto von Kate.
Das Mindeste, was man verlangen sollte, wäre wohl eine Erklärung an Eides Statt, dass der Scan mit dem Beleg übereinstimmt. Denn auch eine Signatur sagt ja nichts über die Unveränderbarkeit aus, signiert wird erst nach dem Systembruch.
Und zum Attest: ist es von vorne herein digital, kann der Arzt es doch auch direkt via eBo ans Gericht schicken; oder ist etwa das von Ärzten zu verwendende System nicht kompatibel zum EGVP?