Das ist natürlich die Folge der geltenden Ehrenamtsideologie, wonach jeder erste Beste Betreuung können müsste. Was ja weit von der Realität entfernt ist. Und es ist doch nicht Aufgabe des BtV, die Rg.legung anstelle des Betreuers zu machen. Unterstützung nach § 15 BtOG ist für mich erklären, wie es geht und Tipps geben, wie eine Betreuungsakte zu führen ist. Das muss man natürlich intellektuell packen. Und alles, was an Schriftverkehr bis dahin schon weggeworfen wurde (weil nicht vorab erklärt wurde, das alles dauerhaft aufzuheben ist - was ja gar nicht ausdrücklich im Gesetz steht - noch so ein Fehler bei dieser Kopfgeburt), ist eh futsch.
Letztlich kann man das nur über § 275 BGB „ausbuchen“. Wer zu blöd - oder zu krank ist, was soll da Zwangsgeld ausrichten?