Hallo Zusammen,
Ich benötige eure Hilfe. Um so mehr ich lese, um so verwirrender finde ich die gesamte Problematik
Im Grundbuch ist neben einer bpD eine halbspaltige Vormerkung zur Sicherung folgenden Anspruchs (Urkunde aus 2020) eingetragen:
"Dem Berechtigten wird das Recht eingeräumt, einen Dritten als Betreiber der Photovoltaikanlage zu benennen und diesen als Berechtigten einer mit o. g. inhaltsgleichen Dienstbarkeit (Photovoltaikanlagenrecht, nebst Betretungs- und Fahrrecht nebst Bauverbot) eintragen zu lassen. Die Beteiligten bew. und be. die Eintragung einer Vormerkung für den Berechtigten auf Eintragung einer inhaltsgleichen udn ranggleichen Dienstbarkeit zu Gunsten eines von dem Berechtigten zu benennenden Dritten"
BpD sowie Vormerkung sind jeweils für eine Privatperson eingetragen.
Nun wird mir eine Urkunde vorgelegt, in der der Berechtigte den durch Vormerkung gesicherten Anspruch an eine GmbH abtritt.
Soweit so gut.
Nun wird neben der Abtretung des Anspruches aus der Vormerkung eine neue bpD für die GmbH (gleichen Inhalts wie Urkunde aus 2020) bewilligt und beantragt. Hierbei wird auf den Inhalt der Urkunde von 2020 Bezug genommen.
Eingetragen werden soll nunmehr:
a) Löschung der bpD für die Privatperson --> Erklärungen liegen vor, kann eingetragen werden
b) Die Vormerkung (aus 2020) dahingehend zu berichtigen, dass nunmehr die GmbH die Berechtigte ist --> Anspruch ist abtretbar etc. = könnte eingetragen werden
c) neu bestellte bpD zugunsten der GmbH unter Ausnutzung des durch die Vormerkung gesicherten Ranges (also im Gleichrang mit der Vormerkung) einzutragen --> ist es nicht so, dass durch die Ausnutzung des durch Vormerkung gesicherten Anspruches der Anspruch erlischt und die Vormerkung untergeht?
Ich bin verwirrt - was meint Ihr?
LG und Danke für eure Hilfe