Hallo, ich möchte das Thema nochmal aufwärmen. Ich habe eine Löschungsbewilligung der Stadt X für ein Recht in Abt. 2. Die Bewilligung wurde von Herrn A unterschrieben mit dem Zusatz "als Bevollmächtigter für die Stadt X aufgrund Vollmacht des Bürgermeisters B vom ..." Beigefügt ist das Siegel der Stadt X.
Herr A ist ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Die Vollmacht wurde der Erklärung nicht beigefügt. Sie wurde jedoch bereits früher hier im Grundbuchamt hinterlegt und ist inhaltlich und formell in Ordnung.
In unserer Kommunalordnung (nicht Bayern!) ist für Erklärungen der Gemeinden geregelt:
"Die Erklärungen sind durch den Bürgermeister oder seinen Stellvertreter unter Angabe der Amtsbezeichnung handschriftlich zu unterzeichnen. ... Jede Gemeinde muss einen Beigeordneten haben; er ist Stellvertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung"
Nun weiß ich ja positiv, dass Herr A weder Bürgermeister noch Beigeordneter ist. Er hat aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht des Bürgermeisters unterschrieben, was eben auch ausdrücklich bei seiner Unterschrift vermerkt ist.
Ich bin mir nicht sicher, ob damit § 29 Abs. 3 GBO erfüllt ist. Andere Möglichkeit wäre ja, dass der Bevollmächtigte seine Unterschrift beglaubigen lassen müsste. Oder dass einfach "irgendjemand" die Bewilligung unterschreibt und das Siegel der Stadt beifügt, jedoch ohne dass dabei steht, wer das ist und aufgrund welcher Berechtigung er die Erklärung abgibt.
Oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken? 