Beiträge von Sonne7

    Wo in Hessen ist das Ganze denn? Haben wir es vielleicht mit nach altem Recht realgeteiltem Eigentum zu tun (wofür angesichts der Formulierung "veräußerlich und vererblich" so einiges spricht)? Dann wären wir ggf. bei der analogen Anwendung der Vorschriften über das Aufgebot eines Eigentümers.[/QUOTE]

    :confused:Es tut mir leid, aber was bedeutet das denn?
    Biete ich dann in analoger Anwendung der Vorschriften über das Aufgebot eine Eigentümers doch die unbekannte Berechtigten auf?

    Es muss doch eine Möglichkeit geben, dieses Recht zu löschen, wenn die Berichtigten unbekannt sind und somit die Löschung nicht mehr bewilligen können

    Hier der Eintragungstext:


    "Veräußerliches und vererbliches Recht über der Oberfläche von...einen Keller zu haben mit Rang von 1870 für..... und....., Gesamtgut der Errungenschaftsgemeinschaft. Eingetragen bei Anlegung des Grundbuchs und bei Bildung von Wohnungseigentum hier eingetragen am ...."

    Hallo!

    Ich bräuchte bitte mal Eure Hilfe.

    Eingetragen ist in Abt. II für die Berechtigten "das veräußerliche und vererbliche Recht über der Oberfläche von.... einen Keller zu haben". Nunmehr liegt ein Antrag des Grundstückseigentümers vor, die Berechtigten aufzubieten, da diese zwischenzeitlich verstorben sind und ihre Erben nicht ermittelt werden können.
    Kann ich die Berechtigten aufbieten? :confused: Und was muss ich beachten? :gruebel: Ich hatte so einen Fall noch nie und komme bei meiner Recherche nicht so richtig weiter!