Wo in Hessen ist das Ganze denn? Haben wir es vielleicht mit nach altem Recht realgeteiltem Eigentum zu tun (wofür angesichts der Formulierung "veräußerlich und vererblich" so einiges spricht)? Dann wären wir ggf. bei der analogen Anwendung der Vorschriften über das Aufgebot eines Eigentümers.[/QUOTE]
Es tut mir leid, aber was bedeutet das denn?
Biete ich dann in analoger Anwendung der Vorschriften über das Aufgebot eine Eigentümers doch die unbekannte Berechtigten auf?
Es muss doch eine Möglichkeit geben, dieses Recht zu löschen, wenn die Berichtigten unbekannt sind und somit die Löschung nicht mehr bewilligen können