Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Mir liegt folgender Sachverhalt vor: ich soll einen zinslosen Darlehensvertrag des Betroffenen an seine Mutter genehmigen.
Hintergrund ist folgender: der Betroffene lebt bei seiner Mutter. Er ist kein Mieter; die Mutter ist alleinige Mieterin. Er bewohnt bei der Mutter ein eigenes Zimmer. Der Betroffene zahlt daher eine monatliche Pauschale in Höhe von ca. 500,00 EUR an die Mutter. Durch diese Pauschale ist sein Anteil an der Miete abgedeckt, weiterhin alle Nebenkosten und einiges an Verpflegung.
Die Mutter hat nun jedoch die Miete nicht mehr gezahlt und die Kündigung flatterte rein. Vermieter und Betreuer vereinbarten daraufhin, dass die Kündigung zurückgezogen würde, wenn die rückständige Miete innerhalb eines Monats entrichtet werden würde. Die Mutter hat keine finanziellen Mittel. Der Betroffene verfügt über ca. 6.000,00 EUR.
Der Betroffene soll nun die rückständige Miete in Höhe von 2.600,00 EUR als Darlehen an die Mutter zahlen, damit die Wohnung nicht gekündigt wird.
Ich habe den Betroffenen angehört. Er hat keinerlei Gefühl für Geld; er weiß weder, was er für 10 EUR bekommt, noch was er für 100 EUR oder 1000 EUR kaufen kann. Er äußerte aber, der Mutter helfen zu wollen und dass er bei ihr bleiben wolle, da er sie nicht im Stich lassen könne.
Er hat eine Intelligenzminderung (geht aus dem Gutachten hervor).
Ich frage mich nun, wie ihr da vorgehen würdet. Die Genehmigung zu gewähren sehe ich schwierig, da ich keinerlei Sicherheit habe, dass die Mutter die Miete in Zukunft entrichtet und in einigen Monaten nicht dasselbe Szenario auftaucht - nur, dass der Betroffene dann auch das gewährte Darlehen verloren hat, da die Mutter dieses nicht zurückzahlen wird.
Das Darlehen soll dadurch finanziert werden, dass das monatliche Kostgeld von 500 EUR auf 400 EUR reduziert wird.
Ich frage mich jedoch auch, ob ich die Genehmigung aufgrund des geäußerten Wunsches des Betroffenen überhaupt versagen kann. Bezüglich des § 1821 BGB blicke ich noch nicht ganz durch.
Einen Verfahrenspfleger habe ich gestern bestellt.
Hat jemand vielleicht Anregungen/eine Meinung?
Über Antworten freue ich mich sehr!