2) Muss der Verkehrswert ebenso erfragt bzw. ermittelt werden?
Erfragen würde ich ihn schon, zur Aufnahme in das VMVZ. GIbt bestimmt zumindest einen Einheitswertbescheid. Auf jeden Fall würde ich auch vom Betreuer erfragen, ob es sich um eine eigengenutzte Immobilie handelt, unabhängig davon, ob man darauf schließen kann.
Mittlerweile kann man online auch super den Bodenrichtwert über das BORIS des jeweiligen Bundeslandes ermitteln. Das ist dann zumindest schon der anteilige Wert des Grundstücks (ohne Immobilie) und fällt unter § 46 Abs. 2 GNotKG.