Ich hab nicht gesagt, dass weniger besser ist oder früher alles besser war. Aber dennoch leben wir heute noch und es ist deshalb kein Chaos in Deutschland ausgebrochen. Das schafft man wahrscheinlich erst mit neuen Gesetzen….
Beiträge von TL
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…früher wurde auch „Helmut Maier, Bauer“ im Grundbbuch eingetragen und die Welt ging nicht unter.
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Der Erbe sollte so bezeichnet sein, dass dessen Identifikation möglich ist.
Üblicherweise wird deswegen der vollständige Vor- und Nachname als auch das Geburtsdatum und die aktuelle Wohnadresse angegeben. Ist das im Einzelfall nicht möglich, oder gewünscht (z.B. Zeugenschutzprogramm etc.) kann auch eine andere oder weniger umfassende Bezeichnung aufgenommen werden.
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*kopfschüttel*
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Ich weiß nicht, ob das nötig sein soll.
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Es gibt sicher viel zu monieren. Aber ein Bezi hat sich herauszuhalten, wenn ein Rechtspfleger eine Nachlasspflegschaft angeordnet hat, dann ist das so. Und wenn die Pflegschaft aufgehoben wird, weil der Anordnungsgrund weggefallen ist und es kein Geld im Nachlass hat, dann ist das auch faktisch eben so.
Die Bezis sollen machen für was sie da sind. Aber meine Unabhängigkeit als Rechtspfleger über Fälle zu entscheiden, lasse ich mir doch nicht von einem Kostenbeamten wegnehmen.
Unabhängigkeit der Justiz und des Rechtspflegers stärkenDas diesjährige BDRhauptstadtForum findet am 07.04.2025 um 18.30 Uhr in der Landesvertretung Bremen, Hiroshimastr. 24, 10785 Berlin statt. Thema der…www.bdr-online.de -
Auch hier wieder:
Macht euch und andern Menschen doch nicht mehr Probleme als ihr schon ohnehin habt. Die Staatsanwaltschaften sind ohnehin schon am Limit. Der Dritte behauptet vielleicht dann einfach die Waffen gesehen zu haben, aber er hatte immer gedacht, dass das unechte Waffen sind. Schließlich haben die dem Erblasser gehört, bei dem er nur ab und zu übernachtet hat
Solange der Dritte keine Rechte an den Waffen geltend macht, sind das Nachlassgegenstände und gut. Weg, erledigen und weiter.
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Hatte mich auf die Threadstarterin bezogen.
Wir haben alle genügend Probleme und müssen uns nicht noch mehr machen. Die Kosten dieser ggf. unnötigen Pflegschaft sind Makulatur ggü. anderen Verfahren. Habt ich euch mal überlegt, was ein Strafverfahren idR. an Kosten verursacht und wer die letztlich ganz oft bezahlt?
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Leute lasst doch bitte die Kirche im Dorf!
Wenn sich nach der Anordnung der Pflegschaft ein Wegfall des Bedürfnisses ergibt, dann wird sie aufgehoben. Gerichtskosten ggf. niedergeschlagen und der Pfleger nach VBVG aus der Staatskasse bezahlt. Fertig aus. Akte zu und weiter zur nächsten Akte.
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Zumindest kristallisierte sich eine Sache wohl eindeutiger heraus, als man wohl bei den Ministerien wahr haben will:
MEHR PERSONAL!
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Leider haben wohl nur einige wenige Leute aus vorwiegend 2-3 Bundesländern mitgemacht.
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Rein aus Interesse: Was ist denn der Grund, dass die TVs nicht wollen?
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Nachlasspflegschaft.
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„Nur wer im Kleinen treu ist, wird es auch im Großen sein. Wenn ihr bei kleinen Dingen unzuverlässig seid, werdet ihr es auch bei großen sein. Geht ihr also schon mit dem Geld, an dem so viel Unrecht haftet, nicht gut und treu um, wer wird euch dann die Reichtümer des Himmels anvertrauen wollen? Wenn ihr schon die Güter nachlässig verwaltet, die Gott euch nur vorübergehend anvertraut hat, wie soll er euch dann die Dinge schenken, die wirklich euch gehören sollen?«“
Lukas 16:10-12 HFALukas 16:10-12 Nur wer im Kleinen treu ist, wird es auch im Großen sein. Wenn ihr bei kleinen Dingen unzuverlässig seid, werdet ihr es auch bei großen sein. Geht ihr also schon mit dem Geld, an dem so viel Unrecht h | Hoffnung für alle (HFA) | Download…Nur wer im Kleinen treu ist, wird es auch im Großen sein. Wenn ihr bei kleinen Dingen unzuverlässig seid, werdet ihr es auch bei großen sein. Geht ihr also…bible.comSoviel zu den laufenden Bestrebungen, die Rechtspflegerschaft höher „einordnen“ zu wollen und eine eher dem Richter angemessene Bezahlung und auch einen entsprechenden Status zukommen lassen zu wollen.
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Immerhin konnte sich so kein Schuss aus der Dienstpistole lösen…
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Ich weiß nicht, ob es mich enttäuscht, dass es nicht Niedersachsen ist sondern eher noch nachdenklicher macht, wenn wohl auch in anderen Bundesländern ohne Skrupel so verfahren wird.
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Wie ich es machen würde;
Erstmal alle Beteiligten anhören und explizit nachfragen, ob der damals erteilte ES ggf. eingezogen wurde.
Daraufhin:
Du stellt per Beschluss fest, dass die Akte unauffindbar ist und deine Recherchen die bei den jeweiligen Stellen befindlichen Kopien der Ausfertigung des Erbscheins ergeben haben.
Dann begründest du, dass bei einer Einziehung des Erbscheins die Ausfertigung zumindest beim GBA zurückgegeben und ein Vermerk in der dortigen Grundakte erfolt wäre. Insofern kannst du dann den Rückschluss ziehen, dass deine Ermittlungen ergeben haben, dass der ES noch Bestand haben muss und du deswegen der Neuausstellung einer Ausfertigung stattgibst. Wirksamkeit des Beschlusses aussetzen bis zur Rechtskraft
Den Beschluss wieder allen Beteiligten und dem GBA mit Rechtsmittelbelehrung zustellen und abwarten.
Wird der Beschluss rechtskräftig: Ausfertigung erteilen. Keine Kosten.
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Leute!
Macht euch doch das Leben nicht so schwer!
Jetzt habt ihr ein mal ein Testament mit „Auffälligkeiten“, also schreibt ihr das was euch auffällt ins Protokoll und gut. Sieht ja wahrscheinlich euer Computertext sogar vor.
Daran rumzuwischen oder sonstige Echtheitsprüfungen in Laienart vorzunehmen rate ich ab. Ein Profi-Gutachter kann im Zweifel die Echtheit ja bestätigen. Aber kommt es darauf im Eröffnungsverfahren an? Nein!