Und wenn er es schon gefunden hat? Oder den Staubsaugerbeutel schon entsorgt hat?
Die Frage ist doch, inwieweit bei dem Sachverhalt überhaupt Sicherungsmaßnahmen des Gerichts notwendig sind. Darüber kann man gern streiten. Ich tendiere sogar dazu, dass keine Nachlasssicherung sofort nötig ist.
Die Ehefrau mag als potentielle Erbin selbst den Schwager ansprechen.