Beiträge von TL

    Zitat von omawetterwax


    Damit begibt man sich aber möglicherweise auf sehr dünnes Eis.

    (...)

    Offen gestanden würde ich eine solche Vorgehensweise, bei der womöglich etwas an mir hängen bleibt, nicht einsehen, solange die Damen und Herren Richter keinen Finger rühren, obwohl sie es problemlos könnten.



    Da bin ich völlig deiner Meinung!

    Zitat von Maus

    Aber das Schärfste war, dass er ein Konto angegeben hat und sich die Betreuervergütung fröhlich auf ein anderes, in der eV nicht angegebenes, Konto hat überweisen lassen.




    Ist zwar nicht mein Gebiet aber trotzdem:

    Sicher, daß es sein Konto ist und nicht das seiner Frau/Freundin etc.?

    Wenn der jetzt mit HB zur eV "geladen" wird, scheint er ja nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen zu leben. Für mich wäre das schon ein Grund ihn als Berufsbetreuer abzusägen.


    Edit: juris du warst mal wieder schneller :)

    Zitat von Mineiro



    Vielleicht ist Deine "Spezialbank" auch etwas abseits der Norm und generell Deutschlandweit in der Akquisition tätig - dies im Gegensatz zu den meisten anderen, die ihre Fälle meist von lokalen, oder regionalen NlPflg. beziehen.

    Darf ich fragen, wie Du zur "Spazialbank" gekommen bist?



    Ich nehme es mal als Kompliment, daß mein Arbeitgeber (mit dem ich mich identifiziere) ggf. "abseits der Norm" liegt. Ich zumindest finde die von mir geschilderte Arbeitsweise bzw. Qualitätskriterien als völlig normal.

    Wir sind ein weltweit tätiges Erbenermittlungsunternehmen. Unsere Auftraggeber kommen daher nicht nur aus dem gesamten Bundesgebiet sondern auch viele aus dem Ausland. Gerade z.B. in USA-Fällen werden wir als kompetenter Partner für Recherchen in Europa von dort eingeschaltet.

    Wie ich dazu gekommen bin?
    Meinem Prüfungsjahrgang wurde damals vom BaWü JuMi gesagt, daß nur ein kleiner Teil übernommen wird; also hab´ich mich bei diversen Unternehmen/Anwälten beworden und unter mehreren Angeboten die Stelle hier angenommen. Dann war die Prüfung rum und ich mußte feststellen, daß ich doch zu den Auserwählten gehöre, die übernommen werden. Das war dann wirklich eine schwere Entscheidung, ob ich einen sicheren Arbeitsplatz beim Staat absage, oder nicht. Wie du siehst habe ich´s dann doch gemacht und kann mit absoluter Ehrlichkeit sagen, daß ich es noch keinen einzigen Tag bereut habe. Ich mache meine Arbeit mit vollem Einsatz und großem Spaß.

    Zitat von marion

    Die versicherte Person ist die geschiedene Ehefrau des Erblassers. Aus diesem Grund kann nur der Rückkaufswert verlangt werden.




    :confused: Ich steh´wohl gerade auf dem Schlauch

    Auf wen lautet denn die Versicherung? Die geschiedene Ehefrau?
    Hat denn dann der Erblasser weiterhin nach der Scheidung Beiträge bezahlt?

    @Mineiro:

    Ich habe bei meiner Arbeit bisher keinerlei negative Erfahrungen damit gemacht, daß ich aus dem südlichen Teil Deutschlands komme. Warum also soll das Sta I in Berlin mir weniger schnell antworten, als einem "Kollegen" aus Berlin selbst? Abgesehen davon, daß wir auch eine Repräsentanz mit Mitarbeitern in Berlin haben...:strecker

    In der Regel müssen die Urkundenanforderungen doch eh schriftlich gemacht werden. Der angefragten Stelle (und auch dem Nachlasspfleger) ist es doch völlig egal, ob sie (er) den Brief innerhalb der Stadt oder "in den wilden Süden" verschickt.

    Was also sollen denn diese irrwitzigen Argumente? Gut und zuverlässig arbeiten, freundlich sein und die rechte Bahn nie verlassen, das sind die Argumente, die das Klientel überzeugt!:daumenrau

    Zitat von juris2112

    Dabei handelt es sich letztlich um die rechtliche Prognose, ob die Ehe nach Sachlage bei Hinwegdenkung des Ablebens des Erblassers geschieden worden wäre.



    Wow, da darf also der NLRechtspfleger mal so eben Scheidungsrichter spielen und die rechtliche Prüfung durchführen?:)

    Zitat von Mineiro

    wäre eine Streuung der Beauftragungen nicht vor allem in regionaler Hinsicht vorteilhaft?



    Wo sollen da bitte die Vorteile liegen? Die Erbenermittlung ist doch nicht auf eine Region begrenzt?

    Beispiel: Der Erblasser ist in Bayern verstorben aber in Hamburg geboren. Der Vater stammt aus Berlin, die Mutter aus Danzig.....


    An meiner Wand hängt ein Spruch von Milton S. Hershey: "Gib ihnen Qualität. Das ist die beste Art der Werbung!"

    @juris2112:

    Zitat von juris2112

    ...ist auch nicht ohne weiteres ein Aufhebungsgrund, weil der Nachlasspfleger den Schuldner im Verfahren zu vertreten hat. Dies gilt aber nur, solange die Erben unbekannt sind und die Voraussetzungen für die Anordnung der Nachlasspflegschaft demzufolge noch weiter vorliegen würden (Staudinger/Marotzke § 1960 RdNr.57 m.w.N.).




    Ist der InsoV nicht Partei kraft Amtes?

    Durch die von dem InsoV geführte NL-Sicherung/Verwaltung ist doch zumindest ein Grund für die NLPflegschaft, nämlich sicherungsbed. Nachlass weggefallen, oder?

    M.E nein, da der NL-Pfleger dem NLInsoV den Nachlass übergibt und nicht mehr verfügen kann. Es besteht daher kein Bedürfnis für eine NL-Pflegschaft mehr (kein sicherungsbed. Nachlass).

    Man könnte auch §1988 BGB analog anwenden. Die Nachlaßverwaltung ist ja eine spezielle Art der Nachlasspflegschaft und diese endet mit Eröffnung der NL-Insolvenz (Abs. I)


    Edit: Uuups, jetzt habe ich juris widersprochen :oops: . Er war schneller und wird wohl recht haben. Ich halte aber meinen Vorschlag für pragmatischer.

    Zitat von Erzett

    Ich sag´s mal krass: wenn die Bank nichts prüft, dann darf sie auch für die Überweisung nichts verlangen. :eek:



    Das halte ich dann aber mal für etwas zu krass. Immerhin ist mit einer Überweisung ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden und somit erfolgt die Bezahlung der Gebühr nicht nur für das Prüfen.

    Wie gesagt: Wird die ÜB ausgeführt und hat nicht der Berechtigte unterschrieben, kommt die Bank ja auch in Haftung.

    @erzett:

    Es wird meist per Computer nur geprüft, ob überhaupt in dem Feld "Unterschrift" ein Eintrag ist. Nur dann wird die Überw. ausgeführt.

    Ohne "Zeichen" keine Ausführung.

    Das kann also dazu führen, daß ich -wenn ich deine Konto-Nummer kenne- einfach eine Überweisung von deinem auf mein Konto durchführe. Bemerkst du den "Fehler" und kannst der Bank belegen, daß auf der Überweisung nicht deine Unterschrift ist, haftet die Bank für den evtl. eingetretenen Schaden. War´s doch deine Unterschrift, ist das Geld weg....:strecker

    Du siehst, die Unterschrift ist also durchaus wichtig.

    Zitat von advocatus diaboli

    hiro:

    Denkbar wäre, daß es da vielleicht auch den Betrag ankommt. Bei einer sechsstelligen Summe schaut die Bank da zur Vermeidung eigener Haftung sicherlich etwas genauer hin.



    Je nach Größe der Bank hat diese teilweise mehrere 100.000 Überweisungen pro Tag auszuführen. Da kann nicht immer geprüft werden, ob die Konto-Nummer mit dem angegeben Kontoinhaber übereinstimmt. Das Geld wird daher idR auf das angegbene Konto überwiesen.

    Ebenso kann die "überweisende Bank" nicht bei allen Überweisungen prüfen, ob die Unterschrift richtig ist.

    Dafür hat aber -wie ich meine- jede Bank eine spezielle interne Regelung, nach der z.B. bei Beträgen ab € 5000 genauere Überprüfungen durchgeführt werden, oder teilweise auch Stichproben gemacht werden.