Beiträge von TL

    Womit wir wieder an dem schon öfters diskutierten Punkt angelangt wären.

    Richtet das NLG eine NLpflegschaft auch dann ein, wenn nur wenig NL vorhanden ist oder dieser bereits hinterlegt wurde? Wartet das NLG ab, bis der Gläubiger die Sache im Klageweg von den unbekannten Erben erstreiten will, oder macht es durch die Pflegschaft allen Beteiligten das Leben leichter?

    :gruebel:

    Zitat von Schätzer

    Zitat von Claudia:
    "Ich hatte mal den Fall, daß die Bank im K-Verfahren das vom Kreditnehmer vorgelegte Beleihungsgutachten eines öbuv SV eingereicht hat, ca. 5 Jahre alt und einen Verkehrswert von 500.000,- DM ausweisend. Darauf wurden die Kredite in dieser Höhe ausgereicht. Im K-Verfahren hab ich den Gutachter wieder beauftragt und er ermittelte einen Verkehrswert von 150.000,- DM. Das Objekt war in etwa im gleichen Zustand wie 5 Jahre davor. Wohlgemerkt öffentlich bestellt und vereidigt! Wer hier bei der Beleihung ein Parteigutachten vermutet sollte sich schämen. Die Bank war die Dumme, ist nachher für 100.000,- DM versteigert worden."



    Na ja Claudia kommt ihrer Signatur nach, "aus dem tiefen Osten". Dort ist es nach meiner Erfahrung aber ja keine Seltenheit gewesen, daß Immobilien in den "blühenden Jahren" mit z.B. DM 500.000 bewertet wurden und dann 5 Jahre danach nur noch 50 % oder weniger des früheren VKW hatten.

    Ins bodenlose fallende Immobilienpreise sind leider im Osten (auch im Osten Bayerns/BayerWald!) keine Seltenheit gewesen. Fünf Jahre zwischen dem ersten und zweiten Gutachten können da schon Welten sein.

    Zitat von juris2112

    Dann kann man dem gesetzlichen Vertreter nämlich gleichzeitig mitteilen, dass dem Kind die Sache voraussichtlich nichts (oder nur wenig) kostet.



    Aber ja nur, wenn der NL (Das Grundstück) tatsächlich überschuldet bzw. wertlos ist. Aus einem evtl. vorh. Bankguthaben könnte ja eine Vergütung für den TV nach den üblichen Berechnungen erfolgen, oder?

    Zitat von hiro


    Eben. Wichtig aussehen ist ganz wichtig! Wir sind das Gericht! ;)
    Bei uns werden kürzere Beschlüsse auch meist nur getackert und dann gestempelt, längere Urteile aber idR schon gesiegelt. Ich bin auch der Meinung, dass eine gewisse Form gewahrt werden sollte und mit einem gedruckten Siegel hätte ich glaub ich auch so meine Probleme.



    Die Versiegelung sieht nicht nur gut aus, sie verhindert auch, daß "versehentlich" einzelne Seiten z.B. beim Kopieren abhanden kommen oder rein zufällig andere eingefügt werden.:eek:

    Also bei uns in BW werden die begl. Kopien, Ausfertigungen etc. sofern sie denn von den Notaren in ihrer Eigenschaft als NL-Gericht, Vormsch.G, GBA usw. ausgestellt sind, immer mit Siegelschnur verbunden.

    Ist ganz nett und sieht wichtig aus. Sollte m.E. aber bei jedem "Gericht" so gemacht werden. Es ist ja schon ein Unding, wenn man z.B. aus Bayern einen 4-seitigen Erbsch. bekommt, der dann nur getackert ist und zudem das Siegel auf dem letzten Blatt auch noch durch Computer gedruckt (!!) ist.

    Da hat man dann manchmal nicht nur im Ausland Probleme, die Echtheit des Dokuments darzulegen....

    hiro:

    Neben Schokolade war das ab und zu auch mal eine Fl. Schloß Wachenheim-Konkurs-Sekt.

    @tesa:

    Ja, die beiden Wohnheimjahre möchte ich nicht mehr missen. Es war immer was los....

    @SabineRLP:

    Ich habe mich hier im Forum schon an diversen Stellen geoutet. Kannst´mir (und hiro) ja gerne mal eine PN senden;)

    Zitat von Paul

    Ich war eigentlich immer davon ausgegangen, dass das Internationale Recht so gestrickt ist, dass es nicht zwei Erbscheine mit verschiedenem Inhalt geben kann...



    Genau das ist aber immer wieder der Fall.

    Zitat von Diabolo

    Der Kocher war echt ok. Und gegen ein Bier hatte er - denke ich - nichts einzuwenden.
    Bei uns wurde damals renoviert. Wir hatten ein 15 x 15 ckm großes Loch in der Wand, nachdem die Bauarbeiter "duchgestossen" sind. das Zimmer war saudreckig . Udn das war wochenlang so ( haben zur Abdichtung einen Bierkasten dagegengestellt). Da hat keiner was gesagt..... aber dann bei einem Poster, abartig!



    Zu 1 kann ich nur bestätigen.

    Zu 2 weiß ich ja nicht ob das Poster evtl. "abartig";) war....