Einen etwaigen Genehmigungstatbestand sehe ich zunächst auch nicht. Ggf. aber ein Einschreiten nach § 1666 BGB. Hierzu kann vielleicht die folgende Kommentarstelle hilfreich sein: MüKo BGB, § 1666, Rn. 90 ff.
Beiträge von FrauRpfl
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Bei der Ersatzvornahme handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der der zwangsweisen Durchsetzung einer vertretbaren Handlung dient. Die Kosten entfallen immerhin auf den Vornahmepflichtigen. Es handelt sich dabei um keine öffentliche Last iSd § 54 GBO.
Das schöne am Verwaltungsvollstreckugsverfahren, dass das Ersuchen die Eintragungsgrundlage bildet. Jegliche Vollstreckungsvoraussetzungen unterliegen nicht der Prüfung des GBA, § 322 III AO.
Gleichwohl ist aber die Form des § 29 III GBO (Siegel und Unterschrift) zu wahren. -
Ganz weit aus dem Fenster gelehnt, könnte der Vertrag auch im Sinne des § 2087 I BGB dahingehend ausgelegt werden, dass hierdrin eine (vertragsmäßige/wechselbezügliche) Verfügung gesehen werden könnte. Naja zumindest wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Grundstück nahezu das gesamte Vermögen ausmacht. Da wäre ich aber auch sehr zurückhaltend.
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Die Frage wäre dann zusätzlich aber auch, ob man die Niederlassung der Versicherung überhaupt zugrunde legen könnte, wenn die Versicherung eine eigene Rechtsabteilung hat (wird vermutlich regelmäßig der Fall sein). Nach h.M. wäre dann eine Beauftragung am Ort der Niederlassung nicht zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig.
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Wenn du dir ansiehst, was im § 10 ZVG zur Rangklasse 3 steht, hat das alles keinen Bezug hierzu. Also --> Rangklasse 5.
Da schließe ich mich an.
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Hallo liebe Kolleg*innen,
ich befinde mich zurzeit im Studium III an der FHR NRW und würde euch gerne „Nachhilfe“ gegen eine kleine Aufwandsentschädigung anbieten.
Vorrangig in den Fächern
-Kostenrecht
-Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht
-Zwangsversteigerungsrecht
-ABR/BÜR
Bei Bedarf meldet euch gerne bei mir. Dann schauen wir, ob wir zueinanderfinden und gegenseitig voneinander profitieren können
Das richtet sich nicht nur an die Kolleg*innen in NRW, sondern auch bundeslandübergreifend (ggf. digital).
Lieben Gruß 😊