Der Schuldner ist in der JVA. Eine Beitreibung gelang bisher nicht. Kann ich nun noch etwas tun? Vollstreckungsauftrag wird ja nicht so viel Sinn ergeben, oder?
Ich würds trotzdem mal mit einem Vollstreckungsauftrag zur Abgabe der VA nebst Drittauskünften versuchen - vielleicht schlummert ja was auf Konten ![]()
Ggf. kommt auch eine Pfändung des Eigengeldes in Betracht - den PÜ darfst Du selbst erlassen.
Ansonsten niederschlagen, wenn da nichts zu holen ist. Ersatzhaft kommt beim OG nur in Betracht, wenn diese damals auch entsprechend angedroht und festgesetzt wurde.