Was ich mich frage, ob 1952 wirklich die Bezirke Rechtsnachfolger der aufgelösten Länder geworden sind (und wo das steht), oder ob die DDR nicht das Eigentum der Länder "dem Volk" oder "der Republik" zugeschustert hat.
Früheres Reichs–, Länder– und Kommunalvermögen ging unterschiedslos in Volkseigentum über (BVerwG, VIZ 1996, 39 (41).
Art. 21, 22 EinigungsV regeln den Übergang volkseigenen Vermögens.
Dann könnte nämlich 1990 der Bund Rechtsnachfolger geworden sein.
Die DDR ist als Rechtssubjekt, also als Trägerin von Rechten und Pflichten, mit dem Wirksamwerden des Beitritts am 3. Oktober 1990 untergegangen.
Eine universelle, das heißt alle bestehenden Rechte und Pflichten der ehemaligen DDR oder ihrer Rechtsträger umfassende Rechtsnachfolge der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Körperschaften beziehungsweise Anstalten desöffentlichen Rechts ist zwischen den Parteien des Einigungsvertrags nicht vereinbart worden und ergibt sich auch nicht aus anderen Vorschriften oder Rechtsgrundsätzen(vgl. BGH NJW 2006, 912/913; BGHZ 127, 297/301; OLG Dresden VIZ 2001, 575; KG DtZ 1996, 148/150; Senat OLG-NL 1994, 130/132; OLG Rostock OLG-NL 1994, 12/14).
Es geht hier um Funktionsnachfolge, daher Länder -> Bezirke: § 4 Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik (und wieder auf die neuen Länder: § 21 Abs. 1 Ländereinführungsgesetz).
Knapp daneben ist auch vorbei. Durch den Einigungsvertrag vom 31. August 1990 wurde der § 21 faktisch aufgehoben.
BImA!!! Kauf dir eine neue Brille.
Die Sachen sind alle höchstrichterlich entschieden. Warum muss man immer wieder neue Diskussionen anfangen.