Beiträge von SPO24

    Hallo in die Runde,

    ich habe einen Antrag auf Eintragung je einer bpD (Windenergieanlage) für

    1) den Betreiber

    2) die finanzierende Bank.

    Diese Dienstbarkeiten sind jedoch inhaltlich nicht deckungsgleich (u.a. Abweichungen in Unterlassungsbeschränkung und Fahrrecht).

    Insbesondere aber bleibe ich bei der Dienstbarkeit zu 2) an folgender Formulierung hängen: ..."Die Berechtigte hat das Recht, auf dem genannten Grundstück eine oder mehrere Windenergieanlage(n) zu errichten..."

    Bei Dienstbarkeit zu 1) wird nur von einer Anlage gesprochen...

    Kann eine Dienstbarkeit (2) so eingetragen werden, wenn am Ende nicht klar ist, wie viele Windräder letztlich auf der Wiese stehen? Gibt das hinterher nicht Probleme und muss ich mir da überhaupt Gedanken zu machen....:/...bin grad irgendwie verwirrt...

    VG

    Hallo in die Runde,

    der Notar hat u.a. Folgendes ausdrücklich zur Eintragung beantragt:

    1) auflösend bedingter Nießbrauch mit dem Vermerk, dass zur Löschung der Nachweis des Todes oder Meldebescheinigung genügt

    -> ist der Passus mit der Meldebescheinigung eintragbar oder genügt Bezugnahme?

    2) befristete AV zur Sicherung des aufschiebend und auflösend bedingten Anspruchs auf Übertragung des Grundbesitzes, unter Umständen beschränkt auf einen hälftigen Miteigentumsanteil

    -> ist die Beschränkung im letzten Hs durch Bezugnahme einzutragen?

    Falls jmd. dazu einen Formulierungsvorschlag, Fundstellen etc. hat, wäre ich happy :)

    Hallo in die Runde,

    ich hänge mich mal an die obige Problematik mit folgendem Fall dran:

    Zur Eintragung wird angemeldet:

    1) Dienstbarkeit für eine Solar GmbH (soweit so gut)

    dann aber

    2) Beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Vormerkungen für den Fall eines Wechsels der Berechtigten

    Zu Sicherung des Anspruchs der Berechtigten zur Bewilligung von einer oder mehreren beschr. pers. Dienstbarkeit(en) zugunsten eines oder mehrerer Übernehmenden des Nutzungsvertrages bewilligt und beantragt der Eigentümer die Eintragung einer Vormerkung an dem Belastungsgegenstand zugunsten der Berechtigten

    sowie

    3) Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten und Vormerkungen aus Gründen der Fremdfinanzierung

    Zu Sicherung des Anspruchs der Berechtigten zur Bewilligung und Beantragung einer Dienstbarkeit an dem Belastungsgegenstand zugunsten einer finanzierenden Bank und eines von ihr noch zu benennenden Dritten bewilligt und beantragt der Eigentümer die Eintragung einer weiteren Vormerkung an dem Belastungsgegenstand zugunsten der Berechtigten.

    Kann das so überhaupt eingetragen werden und falls ja, wie würde man das dann formulieren...?

    Hier herrscht allgemeine Unsicherheit, so dass ich auf das Schwarmwissen hier hoffe :-).

    Hallo in die Runde,

    ich benötige kollegiale Unterstützung :)

    In einer F-Sache soll eine Antragsschrift nach Kasachstan zugestellt werden. Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 ist seit dem 01.06.2016 anwendbar.

    Gehen die Unterlagen dennoch über die Prüfstelle (adressiert an die Zentrale Behörde, nebst Formblatt ZRH 1 + Übersetzungen),

    oder kann ich via Einschreiben/Rückschein zustellen? Der Verweis auf § 50 ZRHO verwirrt mich.