Zu ermitteln ist der Werteinfluß - nicht der Wert - eines aufschiebend bedingten Nießbrauchs für den Letztversterbenden auf den Wert des betreffenden Eigenheimes. Erstversterbender (72) räumt seiner jüngeren Lebenspartnerin (70) Nießbrauch nach seinem Tode ein, die Restnutzungsdauer des Objektes übersteigt die Lebenserwartung beider. Ist es richtig, die Differenz der Kommutationszahlen der beiden verbundenen Leben als Rentenbarwertvervielfältiger anzusetzen? Ab welchem Zeitpunkt ist bis zum Rechteeinräumungszeipunkt abzuzinsen, dem Beginn oder dem Ende des ausgeübten Nießbrauchs? Die Diskontierungsfaktoren der Leibrentenbarwerttabellen unterscheiden sich stark von den norrmalen Abzinzungsfaktoren, liegt dies an der jährlich nachschüssigen Berechnung der Leibrente?