Noch zur Ergänzung:
Die Bestimmungen zum niederländischen Ausführungsgesetz zur EuErbVO werden auch in Süß Erbrecht in Europa 5. Auflage 2024 Länderteil Niederlande Abschnitt A.II. kommentiert.
Der ausführliche Kommentar Hausmann internationales Erbrecht ist für die Mitarbeiter der Justiz NRW auch über Beck-Online abrufbar (war bis vor kurzem nicht freigeschaltet).
In Einzelfällen ergeben sich Gerichtsentscheidungen nur aus den Anmerkungen (z.B. Hausmann IntErbR/ten Wolde, 128. EL Oktober 2024, Grundzüge Niederlande RdNr. 52 Fn. 2). Die Gerichtsentscheidungen können häufig im Originaltext über das Internet in Erfahrung gebracht werden (ansonsten müsste man im Einzelfall versuchen diese über das Institut für internationales und ausländisches Privatrecht der Universität zu Köln anzufordern - habe ich bisher noch nicht gemacht). Eine einfache Übersetzung kann man dann über deepl o.ä. anfertigen lassen.
Ich habe vor einigen Monaten mit dem Verbindungsnotar für das niederländische Recht beim DNotI (RA Eule, Neuenhaus) gesprochen. Dieser teilte mit, dass früher die Genehmigung von Ausschlagungserklärungen im Minderjährigenbereich großzügig erteilt wurde. Heute wird genauer geprüft. Dies deckt sich auch mit der aktuellen Rechtsprechung (z.B. Rb. Midden-Nederland, 29-03-2018, nr. 6420578 AT VERZ 17–642, ECLI:NL:RBMNE:2018:1223).