Beiträge von Biene

    Hallo,

    Ich habe eine Frage zur Tabelle:


    Der IV hat die die Forderung festgestellt, ein anderer Gläubiger bestritten.

    Wie lautet der Prüfvermerk ?


    Vom IV festgestellt, vom Tab.Gl. XY bestritten oder nur vom Tabellengläubiger XY bestritten?

    Hier wird es wohl auf eine Klage hinauslaufen.

    Ich meine das letztere, wenn ich § 179 InsO lese, bin mir aber nicht ganz sicher, weil es hierzu wohl unterschiedliche Meinungen gibt.

    Vielen Dank für die Hilfe!

    Schönes Wochenende !


    LG Biene