Hallo, habe hier einen Beschluss gem. § 278 VI ZPO. Es wurde also festgestellt, dass zwischen den Parteien ein rechtswirksamer Vergleich zustandegekommen ist. Fällt nun eine Einigungsgebühr in Höhe von 1,5 oder nur in Höhe von 1,0 an?
Vielen Dank für Eure Mühe und Tipps! Hat mir auf jeden Fall geholfen. Ich habe die Ermächtigung nun formlos an den Schuldner mitgeteilt. Werde mir auch noch die zitierte Entscheidung raussuchen.
Hallo, habe hier gerade einen Beschluss zur Ermächtigung eines Notars zur Erteilung einer weiteren vollstr. Ausfertigung einer not. Urkunde geschrieben. Nun die Frage: muss diese zwingend dem Antragsgegner zugestellt werden? Wäre in diesem Fall nämlich eine Auslandszustellung.