Beiträge von Ivo

    Wir haben hier auch gerade vor Ort Justizsekretäranwärter, die vorher Angestellte waren. Denen hat man wegen guter Leistungen nahegelegt, doch den "Aufstieg" zum Justizfachwirt zu machen, damit sie weiterkommen. Nun ja...

    Auch wenn Breamter einen unzulässigen Vergleich zwischen Angestellten- und Beamtengehältern sieht, kann ich da nur formal Recht geben.

    Im Ergebnis wird eben doch verglichen und da passt der Abstand nicht zwischen einem jungen Rechtspfleger in A9 als Entscheider mit entsprechender Verantwortung und Haftungsrisiko und dem ausführenden Angestellten auf der Geschäftsstelle.

    Auf die systemischen Unterschiede zwischen Angstelltenvergütung und Beamtenalimentation möchte ich da nicht näher eingehen. Es kann durchaus außerhalb pekuniärer Betrachtung weitere Vorteile von Angestellten gegenüber Beamten geben, z. B. dass sie - entsprechende Stelle vorausgesetzt- gleich an ihre Wunschbehörde gehen können und nicht erst wie Beamte gelegentlich in die Pampa versetzt werden, um sich dann über Versetzungsanträge an ihre Wunschbehörden hinzudienen. Teilweise haben die Angestellten hier auch weniger Wochenstunden arbeiten müssen als Beamte (inzwischen arbeiten Sie aber 6 min. mehr). Streikrecht etc. - aber da will ich jetzt nicht das große Fass aufmachen.

    Ich danke schon mal für die Meldungen!

    Bin kein Tarifexperte, aber ich würde mal vermuten, dass Verwaltungstätigkeit ohne Sachbearbeiterfunktion und Grundbuchamt- sowie Registergeschäftsstellentätigkeit eher nicht zu den schwierigen Tätigkeiten gehören. ggf. können da Mischpensen mit ausreichend schwieigen Sachen Abhile schaffen.

    Wir haben hier Sehbehinderte, die nur Schreibwerk machen oder ins Protokoll gehen, die werden dann auch abgehängt.

    Insgesamt ein ziemliches Schlamassel. Ich gehe auch mal davon aus, dass die "Wohltaten" einigermaßen budgetneutral sein sollen, d. h. das Geld fürs Personal wird bei den Angestellten auf weniger Leute verteilt und Neueinstellungen werden noch seltener, weil kein Geld mehr da ist. Dann muss das Bestandspersonal noch mehr stemmen.

    Hallo zsuammen,

    sind aufgrund des Urteils des BArbG schon irgendwo Mitarbeiter aus den Geschäftsstellen von E6 nach E 9a höhergruppiert worden? Welche Ausnahmen wurden gemacht, weil dort ggf. zu wenig höherwertige Tätigkeiten anfallen?

    Würde mich im Hinblick auf das Abstandsgebot zu den Rechtspflegern interessieren. Hier laufen im Hintergrund wohl gerade Abklärungen, aber nach meiner Einschätzung dürften die meisten Angestellten in den Geschäftsstellen höher eingruppiert werden und damit im Bruttogehalt die jungen Rechtspfleger überholen.

    Grundsätzlich sind diese nach dem bay. Spitzenstellenkomnzept auszuschreiben. Vielleicht sind die in der Vergangenheit ausgeschriebenen Gruppenleiterstellen einfach mit jüngeren Leuten besetzt worden, die jetzt ihr Amt einfach länger ausüben?

    An sich sind das schöne Stellen, weil man eben nicht reiner Verwaltungshengst ist. Karrieremäßig sind sie nicht ganz so der Burner, weil man dort tendentiell auf die unteren Punktezahlen im V-Topf abonniert ist (Konkurrenz zu herausgehobenen Sachbearbeitern beim OLG, Geschäftsleitern, BezRevs).

    Ich war bei der Nacherhebung 2014 damals an einem Erhebungsgericht auch dabei und bin mit der Materie einigermaßen vertraut. Ich habe selbst damals in FamSachen einen Prüfauftrag angeregt, der nicht angenommen wurde (in Zivil gibt es für PKH-Sachen eine Basiszahl von 85, in FamSachen geht das Thema VKH in den 30 min Mischkalkulation auf, finde ich immer noch ungerecht).

    Selbst wenn man den offiziellen Weg der Pebb§y-Änderungsverfahren beschreitet, würde es im erfreulichsten Fall sehr, sehr lange dauern, bis die Zahlen besser werden. Und bei M-Sachen (die ich auch 10 Jahre lang bearbeiten durfte) gehe ich schon davon aus, dass bundesweit (!) eine Mischkalkulation von 15 min hinhaut. Ich kenne auch noch die Zeiten vor dem Formularzwang und dem P-Konto (RASt haben wir selbst mitgemacht), die Zeit der Umstellung und noch einige Zeit danach und muss sagen, dass auch vieles einfacher geworden ist. Aber die Zeit ständig neuer Sozialleistungen die kenne ich zugegebener Maßen nicht und möchte auch nicht Nefili in Abrede stellen, dass er überlastet ist.

    Hier vor Ort nutzen die Vollstreckungskollegen die M-Sachen, um sich Luft zu verschaffen für die anspruchsvollen K-Sachen, die in der bis vor Kurzem blendenden Immobilienlage richtig schwierig und komplex geworden sind, weil alles Gute freihändig weg geht und nur der Mist in die Versteigerung geht.

    Schnellere Abhilfe kann tatsächlich nur die Geschäftsleitung vor Ort schaffen, in dem sie im Rahmen der Binnenverteilung die Pensen und die Personalverteilung entsprechend gestaltet. Diese Option scheidet hier aber auch aus, wenn man sich schon vor dem VG trifft - was ja auch zumindest mental und seelisch Ressourcen bindet.

    Ich würde in einer solchen Situation bei der Behördenleitung Wechselbereitschaft signalisieren und ein Referat ansteben, in dem es ruhiger zugeht. Mit der derzeitigen Geschäftsleitung scheint eh nicht gut Kirschen essen zu sein, da dürfte es nicht verkehrt sein, etwas in Deckung zu gehen und mal einen Beurteilungszeitraum oder einen Wechsel in der Führungsebene abzuwarten.

    Solche Einzelfälle besprechen wir hier mit unseren Jugendrichtern. Wir sind auch Arrestgericht.

    Aus meiner Zeit am Familiengericht ist mir bekannt, dass nicht jede Genehmigung der Unterbringung auch zu einer Unterbringung führt oder die Unterbringung nur kurz währt. Da ist oft viel Dynamik drin. Ich hatte hier schon Fälle, in denen der Richter als Arrestleiter von der Vollstreckung abgesehen hat wegen anderweitiger Unterbringung, die oft wesentlich einschneidender ist als Arrest. In anderen Fällen wollte der Richter sehen, wie intensiv der Verurteilte bei seiner Unterbringungstherapie mitmacht und davon abhängig machen, ob im Anschluss Arrest vollstreckt wird oder abgesehen wird.

    Daher legen wir solche Sachen immer den Richtern vor.

    Liebe Forianer,

    bin Gruppenleiter an einem Strafgericht und hier greift vermehrt die Unsitte um sich, dass die Richter durchterminieren, d. h. an ihren Verhandlungstagen müssen die Protokollführen durchgehend in die Verhandlungen von 8 Uhr bis 16 Uhr plus x. Damit kratzen sie öfter an der 10Stunden-Grenze und die Protokollführer verlieren regelmäßig ihre Mittagspause.

    Organisatorisch ist es nur in Ausnahmefällen möglich, dass zusätzliche Protokollführer aufgeboten werden können, die dann ab Mittag/Nachmittag in Sitzung gehen.

    Es gab auch schon mehrfache Gespräche, in denen die Richter darum gebeten wurden, mit den Sitzungen möglichst bis 16 Uhr fertig zu sein und möglichst auch Mittagspausen einzuhalten. Die Richter geloben regelmäßig Besserung - bis zur nächsten Terminsladung... Mit Behördenleitung wurde auch schon gesprochen, aber wegen richterlicher Unabhängigkeit wurde das Thema schnell abgeräumt.

    Wegen Corona hat sich das Ganze verschärft, weil viele Richter nun einen Berg von Verfahren vor sich herschieben, weil vorher viele Termine geplatzt sind.

    Hat jemand Ideen oder Erfahrungen, wie man die Richter dazu bringen kann, mindestens 30 min. Pause zu machen?

    Sehe ich auch so. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll der Pfleger ab Verpflichtung handeln können und erhält deswegen als Nachweis nach außen dann auch seine Bestallung, auf die sich Dritte wiederum berufen können, wenn ihnen bei Vertragsabschluss zum Nachweis der Vertretungsmacht diese vorgelegt worden ist.

    Ansonsten hätte bei Anordnung der Pflegschaft ein Vorbehalt nach §§ 1909, 1796 BGB angeordnet werden müssen, das habe ich aber noch nie gesehen, und macht auch einfach keinen Sinn.

    wie meine beiden Vorredner.

    Die Räumung wird mindestens 3 Wochen vorher angekündigt (mal abgesehen davon, dass es ja einen Räumungstitel gibt und der Schuldner spätestens ab da schon weiß, dass er sich nach etwas anderem umschauen muss). Die Bauarbeiten waren wahrscheinlich schon bekannt, bevor die Zwei-Wochen-Frist begann, so dass der Antrag unzulässig sein dürfte - es sei denn, dass die Bauarbeiten wegen eines sehr kurzfristigen Schadens erforderlich waren (Wasserrohrbruch mit Badverwüstung, Küchenbrand o. ä.).

    Insgesamt ist der Sachverhalt noch etwas dünn, um das abschließend beurteilen zu können. Meine Tendenz geht aber auch in Richtung Zurückweisung.

    Bei dem Beschluss über den Vormundwechsel ist das Jugendamt Beteiligter und daher rechtsmittelbefugt. Also wird für die Rechtskraft ein Zustellzeugnis an das Jugendamt benötigt. Ich würde daher dorthin zustellen. Dann ist aber auch die Rechtsmittelfrist erneut abzuwarten - es sei denn, das Jugendamt erklärt Rechtsmittelverzicht.

    Ich kann das Ganze nur nicht nachvollziehen: Normalerweise wollen die Jugendämter doch so schnell wie möglich die Vormundschaften loswerden. Anstatt dem Jugendamt immer wieder erneut per EB zuzustellen oder das EB anzumahnen hätte ich per PZU zugestellt. Außerdem hätte ich das Jugendamt aufgefordert, bis zum formalen Ende tätig zu sein und entsprechend zu berichten :teufel:.

    Zu Corona-Zeiten hatten wir auch teilweise geschlossen und Rechtsantragsstelle nur für dringende Notfälle offen. Auch da wurden die Leute in Schichten eingeteilt und massenhaft nach Hause geschickt in unterschiedlichen Modellen.

    Nach Möglichkeit sollte dann im Homeoffice gearbeitet werden.

    Das kann ich mir auch gut zwischen Weihnachten und Neujahr vorstellen. Der Dienstherr animiert, freiwillig Urlaub zu nehmen, der Rest macht Homeoffice und ein paar wenige rotten sich in einem beheizten und beleuchteten Teil zusammen und halten Notbetrieb aufrecht.

    An der Uni hier wird schon seit einigen Jahren in den Weihnachtsferien der Betrieb ziemlich heruntergefahren und das soll schon recht viel Energie sparen.

    Umgekehrt wäre es doch auch schräg, wenn die Allgemeinheit für die Ausbildungskosten mehr zahlen müsste, damit er seine später entstandenen Prozesskosten zahlen könnte, oder? :gruebel:

    Ich sehe keinen Unterschied zu anderen Verbindlichkeiten, immerhin steht ja noch was vernünftiges dahinter. Hätte die Partei auf Pump einen 2000-Zoll-Fernseher gekauft, würde man die Raten ja auch anerkennen.

    Hallo Zusammen,
    ich bin gerade mit dem Studium fertig und merke, wie schwer es mir fällt Beschlüsse zu schreiben bzw. zu formulieren. [...] Leider kam das Beschlüsse schreiben/ formulieren im Studium etwas kurz.

    Das finde ich sehr schade und spricht nicht für die Ausbildungsbehörden; ich hoffe dass das coronabedingte Ausreißer sind. Zumindest hier wird Wert darauf gelegt, dass die Anwärter möglichst selbständig die Verfahren bearbeiten und die Anleitung dabei konsequent zurückgeschraubt wird. Auch in Coronazeiten wurde das mit nur leichten Einschränkungen durchgezogen. Das ist m. E. auch Aufgabe der Paxis, das Formulieren zu üben und weniger der Hochschulen, schließlich geht es ja später nicht um Gutachten, sondern um den Urteilsstil. Und im geschützten Rahmen der Ausbildung sollten die Anwärter das doch üben können, zumal u. a. schriftliche Ausdrucksfähigkeit auch ein Bewertungskriterium ist...

    Wirklich sehr schade, wie es bei Nessa gelaufen ist. Üblicherweise steht in den geerbten Büros ein Ordern mit Mustern herum oder findet sich auf einem Ablagesystem. Da sollte man fündig werden können.

    Ich hänge mich hier mal dran:

    Wir haben hier am Amtsgericht ein Bußgeldverfahren, das mit Urteil abgeschlossen worden ist. Bei der Versendung zu einer anderen Behörde auf unsere Veranlassung ging die Akte verloren.

    Wer ist denn für die Rekonstruktion zuständig? Die StA nach Rechtskraft des Urteils oder das Gericht, weil dort - genauer gesagt aufgrund unserer Veranlassung und somit in unserer Sphäre - die Akte verschwand?

    Will mich nicht um Arbeit drücken, mir geht es nur objektiv um die Zuständigkeit. Mein Richter sagt, aktenführende Behörde sei nach Rechtskraft des Urteils die StA, der Staatsanwalt sagt, aufgrund Verschwindens in unserer Sphäre sei das Gericht zuständig.

    Bin für Meinungen dankbar welcher Behördenleitung ich das Aktenrelikt zuleiten darf mit der Bitte um Genehmigung der Rekonstruktion.

    Im Rahmen von gemeinsamen Qualitätszirkeln bei Vollstreckungs- und Familiensachen habe ich einige gemeinsame Probleme/Baustellen/Neuerungen mit Gerichtsvollziehern besprechen dürfen und habe natürlich auch sonst dienstlich viel Kontakt. Persönlich finde ich die Anforderungen nicht ohne. Bei einigen GV-Kosten bin ich persönlich auch ausgestiegen, das war mir zu abstrakt und zu hoch, habe damit auch sonst ja nichts zu tun.

    Klar, rechtlich können wir Rechtspfleger uns da auch einarbeiten, keine Frage. Aber das, was die GVs fachlich leisten, sollte nicht zu gering geschätzt werden. Umgekehrt ist es bei uns ja genauso: Die Richter dürfen auch alles, die guten wissen aber, wo ihre Kompetenz aufhört und die der Rechtspfleger oder Geschäftsstellen anfängt.

    Persönlich habe ich sowieso Respekt vor denen, die unsere Kundschaft zu Hause besuchen. Da genieße ich doch lieber den Heimvorteil im Innendienst.

    Im Zweifel erteile ich lieber eine Genehmigung. Da sich die Rechtsauffassungen immer mal wieder ändern können, manche Rechtsgeschäfte aber über Jahrzehnte wirken, ist mir die Herstellung von Rechtssicherheit für die Beteiligten wichtig.

    Ich stelle es mir auch wenig angenehm vor, eine Sache, die vor Jahren formal falsch aufgegleist wurde, wieder aufzudröseln um die schwebende Unwirksamkeit aufzulösen.

    Dann wären in Deinem Fall die Eltern seit langem geschieden und gingen getrennter Wege vielleicht mit neuen Partnern mit neuen Kindern oder einer der Beteiligten stirbt und man hat dann dessen Erben im Boot...

    Zum Schluss noch ein paar schwache Argumente für Genehmigungsvariante: pebb§y-mäßig und kostenmäßig zählt es gleich, dann kann man auch "Fullservice" bieten.

    Nebenbei: der hier aufgetretene berufsmäßige Ergänzungspfleger nimmt sein Amt ja wirklich Ernst, legt potentielle Risiken dar und argumentiert im Zweifel auch pro Genehmigung. Das ist schon mal anerkennenswert.

    Fluch und Segen von Pauschalbeträgen.

    Das obliegt dem Gesetzgeber, die Freibeträge anzupassen. Es gibt ja Einmalzahlungen und andere Entlastungen, da wird das teilweise kompensiert; das reicht zwar in meinen Augen nicht, eigenmächtig würde ich aber auch nicht handeln.

    Ehrlich: Wenn es eng wird, würde ich den Betroffenen Leuten raten, Aufstockungsantrag beim Sozialamt zu stellen, dann würden insbesondere Wohn- und Heizkosten im notwendigen Umfang übernommen, soweit Bedürftigkeit gegeben ist.

    Also in Bayern wird die fertige Beurteilung mit allen relevanten Unterschriften in der Hierarchie auch eröffnet, man unterschreibt und erhält ein Exemplar für sich.

    Wäre man mit der Richtung nicht einverstanden, könnte man im sog. Vorgespräch Bedenken äußern, die dann ggf. noch eingearbeitet werden oder nicht. Ist man mit der eröffneten Beurteilung nicht einverstanden, kann man Einwendungen erheben.
    So viel zum Formalen.

    Wie erfolgversprechend Einwendungen sind, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Das wird dann im Verwaltungs(gerichts-)weg geklärt.

    Gerechte Beurteilungen wird es in absoluter Reinform ohnehin nie geben können und vermutlich wird auch alle paar Beurteilungsperioden ein anderes System eingeführt werden müssen, um die Schwächen und Unwuchten auszumerzen und dafür neue in Kauf zu nehmen.
    Der Thread hier ist ja schon etwas älter; für Bayern erstaunt es mich, wie schnell die Regelbeförderungen zumindest am Anfang jetzt gehen. Da musste mein Abschlussjahrgang noch deutlich länger warten. Das freut mich natürlich für die jungen Kollegen.

    Das sehe ich teilweise anders.

    Richtig ist, dass nur das Schenkungsversprechen einer notariellen Beurkung bedarf. Aber was wird denn genehmigt? Die Erklärung der Ergänzungspflegerin beim Schenkungsvertrag. Da würde ich auf jeden Fall auf dem Formerfordernis bestehen. Hintergrund ist die Warnfunktion, dass der Notar den Schenker (bzw. dessen Vertreter) noch einmal belehrt. Das halte ich auch für richtig und wichtig, da die Eltern ja sonst nur dem Anraten ihres Steuerberaters und Anwalts folgen.

    Nebenbei: Ich sehe das nämlich auch unter folgendem Aspekt: Oft kommt das Finanzamt, dass es gewisse Steuerspar-Geschäfte erst nach Bestellung eines Ergänzungspflegers und familiengerichtlicher Genehmigung akzeptiert. Da gibt es dann immer wieder Moden, je nachdem, was anscheinend gerade in Steuerberaterseminaren gebracht wird, eine Zeit lang z. B. Schenkungen an die Kindern, um dieselben Gelder als Darlehen an die Eltern wieder auszureichen; die Zinsen hätten dann steuermildernd berücksichtigt werden können.

    Um solche Moden nicht ausufern zu lassen, ist das Bestehen auf Formvorschriften oft geeignet, es unattraktiv zu machen, da es Aufwand und Kosten erhöht. Das ist jetzt natürlich nicht das schlagende Argument, mit dem man bei den Beteiligten argumentieren kann.