"Abends wenn die Dunkelheit auf die Erde sinkt,
Siehst du wie die Ewigkeit, hoch am Himmel blinkt."
[Puhdys: "Draußen warten die Sterne".]
Über dieses Lied und die Musik von diversen DDR-Bands haben wir uns öfters sehr intensiv ausgetauscht. Ich wünsche Dir, dass Du Deinen ewigen Frieden findest.
Beiträge von Gegs
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Habt ihr hier Meinungen für mich?
EIne gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren ist nicht zwingend.
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Wenn dafür kein Geld da ist und der Grundpfandgläubiger versteigert, klappt das nicht.
Das ist die Dogmatik.
In der Praxis wird der Insolvenzverwalter immer bemüht sein, die Angelegenheit anders zu lösen. Der Grundpfandgläubiger ist in der Regel daran interessiert, eine Zwangsversteigerung zu vermeiden. Der Insolvenzverwalter bekommt für das Haftungsrisiko und den Aufwand, der mit einem freihändigen Verkauf verbunden ist, seitens des Gläubigers einen Obolus für die Masse. Das ist derart tägliches Brot für alle Beteiligten, dass ich mich vorliegend eben etwas wundere. -
Die Abwicklung von Grundpfandrechten ist im Insolvenzverfahren doch tägliches Brot. Das sollte doch Routine sein.
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Welche Lasten, von denen keine Freistellung erfolgen kann, lasten denn auf dem Grundstück?
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Ohne die Entscheidung im Detail zu kennen, hat das OLG Frankfurt (OLG Frankfurt v. 11.11.2014, 20 W 317/11, ZInsO 2015, 478 m.w.N.) eine Amtsniederlegung welche zur Führerlosigkeit führt, wohl als rechtsmissbräuchlich angesehen.
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müsste er den dinglichen Anspruch erfüllen, die schuldrechtliche [Forderung] ablehnen?
Das ist doch auch sonst so.
Den schuldrechtlichen Anspruch muss der Gläubiger gegebenenfalls für den Ausfall zur Tabelle anmelden. Aus den dinglichen Rechten darf er sich abgesondert befriedigen. Nur dass es sich hier eben nicht um eine grundpfandrechtlich gesicherte Forderung, sondern um einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums handelt. -
Hat denn das Grundstück für die Masse einen Wert oder unterliegt der Kaufpreis vollständig den Absonderungsrechten der Gläubiger?
In diesem Fall das Grundstück freigeben, mögen sich andere damit rumschlagen. -
um dann die Erbschaft (die durchaus werthaltig ist) zu vereinnahmen
Die Annahme bzw. Ausschlagung einer Erbschaft ist auch im Insolvenzverfahren ein höchstpersönliches Recht, über das allein der Schuldner verfügen kann. Ein Kollege hat es mal so auf den Punkt gebracht: "Wen kann der Schuldner weniger leiden. Seinen Insolvenzverwalter oder die Person, die statt ihm erbt."
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Die Haftung des Geschäftsführers wirkt zurück.
Das heißt, bereits vor Insolvenzeröffnung verwirklichte Haftungstatbestände wird er nicht dadurch los, dass er sein Amt niederlegt.
Hier könnte man nur an eine zukünftige Haftung denken, aber bei einem eröffneten Insolvenzverfahren fallen mir da keine Ansprüche (mehr) ein. -
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Bei dem Richter, der in den RAST Termin platzt und sagt, man solle sich doch gefälligst beeilen, da er weg müsse, musste ich irgendwie an OLG Köln, Beschluss vom 07.05.2008 - 2 Ws 223/08 denken
Ist das ein Gericht oder ein Kindergarten?
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Betrug ist ja der Straftatbestand. Zivilrechtlich wäre das die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung, § 826 BGB.
823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB
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Also, wenn das dem festsetzenden Rechtspfleger nicht aufgefallen ist, wäre das aus meiner Sicht ein Fall für die Amtshaftung.
Wenn die Beschlüsse rechtskräftig sind, steht dem Betreuer das Geld auch zu.
Auch wenn er vielleicht wissentlich die falsche Wohnform im Antrag angegeben hat?
Dann wäre dies eine Straftat (Betrug) und würde selbstverständlich die Rückzahlung der Vergütung nach sich ziehen.
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Ich habe meine Wahlstation vor vielen Jahren bei der Staatsanwaltschaft gemacht. Da durfte mir jeder Staatsanwalt der Zweigstelle als erstes seine hässlichste Akte geben. Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dies mal mit Deinen Ausbildern zu besprechen.
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Edit: Die Aussagen des Herrn von der Notarkammer finde ich übrigens extrem verwunderlich. Es wird erneut so dargestellt als hätte das betroffene Gericht extrem lange Bearbeitungszeiten, obwohl darüber kein Beweis vorgebracht wird. Vor allem wird suggeriert, dass die vermeintlich langen Bearbeitungszeiten mitunter daran liegen dürften, dass die Bearbeiter bei Gericht nicht verstehen würden, welche Bedeutung die Verfahren für die Beteiligten haben. Er sagt im Endeffekt also, das Gericht arbeite einfach langsam, weil ihm die Beteiligten egal seien. Das ist schon frech.
Ich finde die Aussagen sehr moderat. Er spricht davon, dass es manchmal zu Verzögerungen kommt. Er tut seinen Job, denn oftmals ist es für Außenstehende doch wirklich so, dass nix voran geht. Vielleicht aus berechtigten Gründen, aber für jemanden in der betreffenden Situation unschön.
Im Übrigen wurde am Ende doch ein Nachlasspfleger bestellt.
@ all:
An der Tür ist ein Siegel der Polizei. Wird diese in Amtshilfe des Nachlassgerichts tätig oder kann das Nachlassgericht eigene Siegel anbringen. -
Genau diese Argumentation hatte ich schon vermutet [klopft sich auf die Schulter].
Mir war die Rechtsprechung nur nicht bekannt. -
@ La Flor de Cano:
Hier würde mich die Grundlage interessieren. Denn außer einem eventuellen Auswahlverschulden hat der Insolvenzverwalter doch nichts Schlimmes getan. -
Ich kenne keinen Arbeitgeber, die seine Mitarbeiter*innen derart schnell komplett frustriert, wie die Justiz.
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