Folgender Fall:
Es wird beantragt im Rahmen der Familie die Vorabschenkung eines Hauses an den Sohn der Betreuerin vorzunehmen.
Das Haus ist angeblich in schlechtem Zustand. Es soll nicht verfallen
und deshalb dem Sohn der Betreuerin übertragen werden.
Die Betroffene ist schwer hinfällig. Sie ist im fortschreitenden Stadium dement. Die Ärztin schreibt, dass sie nicht in der Lage ist, ihren Willen frei
und unbeeinflusst von der vorliegenden Beeinträchtigung zu bilden...
Bargeld für den Heimplatz wäre dann nur durch weitere Verkäufe zu erzielen oder vom Ehemann aufzubringen.
Kann man sowas genehmigen? Man beruft sich auf vorliegende Testamente, welche zu Zeiten voller Geschäftsfähigkeit bereits
das jetzt anvisierte Kind als Nacherben berücksichtigen. Hier würde man den Willen draus ableiten können...
Kann man so etwas genehmigen? Kann man sowas für nichts übertragen?
Ich hatte so einen Fall noch nicht! Erbitte freundliche Ratschläge.