Gerne, ich versuche es kurz zu halten:
Wir vertreten einen Kleingärtnerverein, der Verstorbene war Pächter, Erben haben ausgeschlagen, weil ihn keiner mochte, nicht weil er kein Geld hatte. Die Parzelle wurde von einem Wertermittler bewertet, d.h. alle Aufbauten und ggf. vorhandene Anpflanzungen wurden aufgrund des Auftrages des Nachlaßpflegers bewertet (die Kosten hierfür, rund 200 €, hat er ebenfalls nicht ausgeglichen) und es wurde festgestellt, daß nicht kleingartentypische Bäume vorhanden sind, die entfernt werden müssen, es muß rekultiviert werden, Müll entsorgt usw. und dafür entstehen Kosten in Höhe von rund 4.500 €. Wenn die Parzelle ok wäre, könnte sie weiterverpachtet werden für ca. 2.500 € (Höchstwert, der erzielt werden könnte laut Wertermittlung), also das was als sog. Scheineigentum vorhanden ist. Heißt, wenn der Nachlaßpfleger 4.500 € aufbringt, kann er zumindest noch 2.500 € für erhalten, wenn die Parzelle neu verpachtet wird. Angeboten hat der Verein eine Überlassung und Zahlung von 2.000 €, dann würde der Verein die Parzelle wiederherstellen und neu verpachten oder eine Wiederherstellung bis Mitte September durch den Nachlaßpfleger und dann Neuverpachtung. Auf keines der Schreiben hat er weiter reagiert, bis auf das eine Schreiben, alle Unterlagen bei Gericht usw. und das Gericht hat geschrieben, daß sie nichts damit zu tun haben (also inhaltlich) und wir uns an den Nachlaßpfleger wenden sollen, der ja aber nicht mehr reagiert.
Unser Mandant ist dringend auf eine Lösung angewiesen, weil der Schaden natürlich immer höher wird. Die Parzelle verwildert komplett, die Pacht fällt aus und die Mitgliedsbeiträge natürlich auch. Weiter ist die Parzelle nicht mehr versichert, was im Falle eines Brandes böse enden könnte, da andere Gärten mit betroffen sein könnten und keine Versicherung einspringt.
Es besteht also dringend Handlungsbedarf. Wenn der Nachlaßpfleger sich nicht meldet, muß der Gläubiger doch eine Möglichkeit haben, seine Forderung zumindest titulieren zu lassen oder direkt geltend zu machen gegen den Nachlaß. Das war halt meine Frage, an wen wir uns jetzt halten müssen, fühlt sich ja gerade niemand zuständig und das kann ja nicht sein.