Beiträge von Sonntagskind

    Es taucht hier die Frage auf, ob die Pflicht zum Einzelbüro auch bei zwei Geimpften (Zweitimpfungen + 2 Wochen) besteht. Dürfen die wieder in einem Büro zusammen arbeiten ? Ich habe dazu nix gefunden...

    Ich schließe mich den Vorpostern an. An der Situation hat sich nichts geändert.

    So befreit die Impfung bei den derzeitigen Lockerungen ja auch lediglich von der Testpflicht, nicht vom Tragen der Maske.

    Ich habe mal gehört, dass bei Bundesgerichten und wohl auch Ministerien die Geschäftsstellen von Rpfl. geführt werden.

    Deine Aufgaben klingen jedenfalls mehr als öde. Im Kritikgespräch würde ich allerdings fragen, ob das mit der Pandemie zu tun hat, dass man dir nicht mehr gezeigt hat.

    Ich selbst bin in der Verwaltung an einem Amtsgericht und es gefällt mir sehr gut. Ich kann überwiegend selbständig arbeiten, auch wenn oft andere meine Schreiben unterzeichnen. Wenn meine Verfügungen abgeändert werden, geschieht das sehr respektvoll. Das war allerdings anfangs auch anders, denn wie so oft steht und fällt die Zufriedenheit auch mit dem Team, in dem man arbeitet und in der Verwaltung damit, wie viele Freiheiten die Vorgesetzten einem lassen.

    Ich bin bzw. war zuständig für Gerichtsvollzieherangelegenheiten, Dienstaufsichtsbeschwerden, Personalsachen, Akteneinsichten (bescheiden, nicht bewachen), Schadensersatzsachen, Kostensachen, Schwerbehindertenangelegenheiten, Gesundheitsmanagement, Arbeitsschutz, allgemeine Bürgeranfragen und "Mädchen für alles". In den Angelegenheiten führe ich Schriftverkehr/fertige Bescheide, schreibe Berichte und Einschätzungen (z. B. über Änderungen von Vorschriften und Verfahrenweisen), regele den Personaleinsatz, schreibe Beurteilungen und bearbeite Beförderungs- und Zurruhesetzungsvorgänge, führe Statistiken, prüfe die Geschäfte der GV. Ich nehme an Sitzungen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement teil bzw. leite diese, führe Protokolle und Gefährdungsbeurteilungen, korrespondiere mit dem Betriebsarzt und anderen Stellen und erstelle ein Konzept für das Gesundheitsmanagement.
    Natürlich mache ich das nicht mehr alles bzw. auch nicht alles allein. Wir arbeiten eng in einem Team und stimmen uns dabei ab. Wichtige Entscheidungen und Bescheide bespreche ich dann auch mit der Geschäftsleiterin bzw. dem aufsichtsführenden Richter.

    Ich hoffe, das hat Dir einen kleinen Einblick gegeben. Was Du da gemacht hast, deckt sich zumindest nicht mit den Verwaltungsaufgaben an einem Amtsgericht. (Wobei ich sagen muss, dass wir ein Präsidialgericht sind, für einige der Aufgaben ist anderswo das Landgericht zuständig)


    Zum Rechtspflegerstudium kann ich nicht viel sagen (zu lange her), aber hast Du mal überlegt, Gerichtsvollzieherin zu werden?
    Die Ausbildung ist auch ziemlich anspruchsvoll, aber danach hast Du freie Zeiteinteilung und verdienst mitunter sogar mehr als als Rpfl.
    Die GV meckern zwar auch ziemlich viel, ich kenne aber keinen, der diesen Schritt bereut hat.

    ... Und häufig ist der Beschwerdeführer auch kein böser Querulant, sondern ein rechtlicher Laie, der etwas nicht versteht und sich an den Vorgesetzten wenden will (wie er das eben aus der freien Wirtschaft oder dem Fernsehen kennt oder - ganz wichtig - von früher)....

    Weil jemand einen rechtlichen Sachverhalt erläutert haben möchte, legt er mal kurz DAB ein. Meint es aber nicht böse. Schon eine recht eigenwillige Interpretation. :)

    Natürlich nicht alle, aber teilweise ist das schon der Fall. Die nennen das auch nicht immer DAB, sondern schreiben die Präsidentin an und bitten um Prüfung oder in der Art. Das wird bei uns aber als DAB eingetragen.
    Kommt halt auf den Einzelfall an, das möchte ich hier nicht verallgemeinern.

    Oha, ich weiß nicht, ob ich weinen oder lachen soll. 1. Dienstaufsicht übt der Dienstherr, jeweils vertreten durch den jeweiligen Direktor, Präsidenten, LOsta oder was es sonst noch alles gibt aus. Somit ist dieser für die DAB zuständig. Dieser kann die Bearbeitung aber übertragen, auf wen in der Verwaltung auch immer. 2. Der Rechtspfleger ist sachlich, nicht persönlich unabhängig. Insofern darf der Dienstherr durchaus Weisungen erteilen, Rechtspfleger sind nunmal keine Richter. Und auch das gehört zu den Spielregeln und auch diese werden von mir durchgesetzt, wenn es sein muss. (Musste es bisher aber nie und ich hoffe, es bleibt so). 3. Beim SG gibt's keine Rechtspfleger, es gilt der § 9 nicht. Insofern hat da die Verwaltung ein größeres Weisungsrecht und muss ggf. auch mehr bei einer DAB schreiben. 4. Wie ich die DABs im Einzelfall bearbeite, hängt immer vom Einzelfall ab: Wichtigmacher wird abgewatscht, Querulant so kurz wie möglich, jemand, der es tatsächlich nicht versteht, mit einer längeren Erklärung bedacht.

    :daumenrau

    Du als Rechtspflegerin beantwortest Dienstaufsichtsbeschwerden gegen andere Rechtspfleger ??? boah ey Das geht? Oder bereitest du nur vor?

    Richtige Bescheide bereite ich vor. Einfache Schreiben fertige ich selbst und unterschreibe im Auftrag, z. B. die Bitte um Stellungnahme; wenn ich auslege, dass es eigentlich ein RM ist oder wenn der BF erneut das gleiche schreibt.


    Ebenso. Ich beschränke mich insoweit dann auch auf einen Hinweis auf §9 RpflG. Wenngleich dieser der Verwaltung auch so bekannt sein müsste.

    Wäre ich in der Verwaltung mit der Bearbeitung von DAB betraut, würde ich persönlich auch nicht mehr Ausführungen wollen. Mir stünde eine Beurteilung ja eh nicht zu.
    Der Beschwerdeführer ist m.E. insoweit von der Dienstaufsicht stets unter Verweis auf §9 RpflG auf den Rechtsmittelweg zu verweisen.

    Selbstverständlich ist der Verwaltung der § 9 RpflG bekannt. Trotzdem gebe ich dem Rpfl. die Gelegenheit zur Stellungnahme.
    Und häufig ist der Beschwerdeführer auch kein böser Querulant, sondern ein rechtlicher Laie, der etwas nicht versteht und sich an den Vorgesetzten wenden will (wie er das eben aus der freien Wirtschaft oder dem Fernsehen kennt oder - ganz wichtig - von früher).
    Dem kann ich jetzt schreiben "§ 9 und leg gefälligst RM ein, wenn es Dir nicht passt"
    oder auf § 9 hinweisen mit dem Zusatz "Dennoch kann ich der Akte entnehmen/(hat der Rpfl. versichert etc.) dass der Rpfl. die Entscheidung nach sorgfältiger Abwägung getroffen hat" oder so ähnlich.
    Dann legt der BF kein RM ein und ist zufrieden, dass einer ihm das nochmal erklärt hat.

    Wenn es sich um einen Querulanten handelt, erkenne ich das auch selbst und antworte entsprechend mit einem Zweizeiler.

    Wenn die Verwaltung angeschrieben ist, sollte das Schreiben auch der Verwaltung vorgelegt werden.
    Ich schreibe dann entweder den Einsender an, dass über rechtliche Einwendungen nicht die Verwaltung entscheidet und weise auf die Möglichkeit zum RM hin.
    Oder ich gebe das Schreiben zurück an die Abteilung mit dem Hinweis, dass ich es als RM auslege und bitte um weitere Veranlassung aus der Sachakte heraus.

    Ich bearbeite solche DAB, deshalb schließe ich mich an: möglichst kurz. Keine Aufregung, nicht emotional betroffen sein. Hoch lebe der Vorgang. Die meisten DAB sind Quatsch.
    Liegt tatsächlich ein Fehlverhalten vor (Akte verfächert und unnormal lange nicht bearbeitet oder im Tonfall vergriffen): einräumen, bedauern, fertig.

    Ich möchte i.d.R. nichts zum rechtlichen Sachverhalt wissen, im Notfall rufe ich an und frage kurz nach.

    Zu allem, was außerhalb der sachlichen Unabhängigkeit liegt, bitte kurz äußern, ungefähr:
    Die Entscheidung ist willkürlich... -> Ich habe dem Einsender die Entscheidung in meinem Schreiben vom ... dargelegt und begründet.
    Der Rpfl. ist so unfreundlich gewesen -> Mein Tonfall war stets sachlich und ruhig.

    Normalerweise fordere ich zur Stellungnahme auf, aber wenn es sich eindeutig um eine DAB handelt (Präsident ist angeschrieben oder Dienstaufsichtsbeschwerde ausdrücklich genannt) und es kommt schon eine kleine Stellungnahme mit, freue ich mich auch.

    Wenn dann in der DAB nur rechtliche Dinge beanstandet werden, lege ich das als RM aus, leite es der Abteilung zu (oder zurück) und der Einsender bekommt eine Abgabenachricht.


    Das hat auch den Vorteil, daß man weiß, mit wem man es zu tun hat. Was ich in manchen Verwaltungen hasse, ist das dort oft üblich gebrauchte: "Im Auftrag: Herr Müller".

    Wer ist Herr Müller? Hausmeister? Sekretär? Hat der was zu entscheiden?

    Für die Verwaltung ist das nicht so maßgeblich, finde ich. Da handle ich eben im Auftrag und bin weisungsgebunden. Die Dinge, die ich allein entscheiden darf, sind behördenintern festgelegt und hängt an der Stelle bzw. der Person statt an der Amtsbezeichnung. Da hilft es auch keinem, wenn da JOI'in oder Rpfl'in steht.

    Dieses Problem ist keins.

    Beschwerde in #1 muss nicht die prozessrechtliche Beschwerde sein, es kann auch eine DAB sein oder einfach eine allgemeine Beschwerde, zB darüber, warum denn das alles immer so lange dauert, niemand erreichbar ist...

    Ganz genau.
    Alles, was an die Präsidentin oder die Verwaltung adressiert ist, wird hier der Verwaltung vorgelegt. Wenn dann festgestellt wird, dass es eine reines Rechtsmittel ist, erfolgt die Weiterleitung an die Abteilung.
    Andersherum gibt es auch als Rechtsmittel bezeichnete DAB, die die Abteilung an die Verwaltung weiterleitet.
    Und leider auch die Mischformen. Die machen alle Beteiligten besonders viel Freude.

    Ich würde das eher nicht als Frage empfehlen.
    Die Verwaltung darf nicht nach Kinderwunsch oder Planungen fragen, aber wenn man selbst suggeriert, Pläne zu haben oder gesundheitliche Probleme erwartet... Nicht so gut.
    Klar ist das nicht fair, aber gerade für ein kleines Gericht ist es eine ziemliche Belastung, einen Ersatz einzuarbeiten.

    Wenn Du erstmal auf einer Stelle sitzt und man zufrieden ist, wird Elternzeit sicher über eine Vertretung geregelt werden und Du kannst hinterher wieder auf die Stelle.
    Bei Krankheit ist es schwieriger, weil es ja nicht absehbar ist, wie lange die dauert. Aber auch da kenne ich das über Vertretungen.