Ich finde die Regelung gar nicht so dumm. Es gibt ja etliche Vereine, in denen der Vorstand sich nicht zur Wiederwahl stellt, sich aber auch niemand anderes findet. Mit so einer Regelung wird verhindert, dass der Verein, der im Zweifel auch gar nicht mehr aktiv ist, ewig als Karteileiche vor sich hin dümpelt.
Die Gefahr, dass der Vorstand durch Verhinderung einer Wahl die Auflösung erzwingt, sehe ich nicht. Der Zeitraum von einem Jahr ist lang genug, um seitens einer in der Satzung bestimmten Zahl von Mitgliedern die Anberaumung einer (außerordentlichen) Mitgliederversammlung zu verlangen, notfalls gerichtlich durchzusetzen.
Übrigens gibt es eine vergleichbare Regelung im Thüringer Landtag.