Tja, das Problem besteht hier aber auch.
Letzte Hoffnung: Ist die Wohnung belastet? Wenn ja, könnte die Nachlasspflegerin vllt. die Gläubiger motivieren, Geld für den Verkauf vorzuschießen, das ihnen aus dem Erlös zurückgezahlt wird.
Wenn nicht, würde ich die bekannten Erben nochmal versuchen zu motivieren, tätig zu werden.
Andernfalls würde ich die Nachlasspflegschaft aufheben