tom
Ich gebe zu, der Begriff "Pflege- und Versorgungsvertrag" ist schlecht gewählt.
In der Vereinbarung (aufgrund derer die Angehörigen-Betreuer dann auch mit einer rechtlichen Grundlage das Geld vom Betreutenkonto entnehmen können) wird eigentlich nur festgelegt, dass
a) Miet- und Heizkosten xEUR betragen und der Betreute davon xEUR an die Betreuer aus seinen Einkünften zahlen muss
b) Lebenshaltungskosten pauschal zur Deckung der Kosten des Betreuten entnommen werden können
c) weitere Ausgaben (Bekleidung, Urlaub, Anschaffungen sonstiger Art) gesondert entnommen werden können (Belege sind aufzubewahren)
d) bei Erhöhungen von Nebenkosten (Heizkosten bspw.) eine Neufassung der Vereinbarung nicht notwendig ist.
Bisher waren alle glücklich damit, weil ich keinen Grund mehr habe, den Angehörigen vor den Bug zu fahren wegen unberechtigter Geldentnahmen.
Oftmals sind die Kostenträger damit auch glücklich, weil sie den Sozialhilfebetrag dann ganz oder in Teilen an den Angehörigen direkt überweisen können (wurde oft gemacht, weil Mama oder Papa den Antrag gestellt haben; ja, toll ... und!?).
Rechnungslegungen sind deutlich einfacher.