Ich stelle mir gerade die Frage der Notwendigkeit einer persönlichen Verpflichtung von ehrenamtlichen Betreuern, die (lediglich) den AK der Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung - also die reine Personensorge - innehaben. Ist eine persönliche Verpflichtung und Übergabe des Ausweises in diesen Fällen tatsächlich erforderlich? Pragmatisch gedacht, halte ich das für relativ sinnlos, da im Verpflichtungstermin eigentlich nicht wirklich etwas sinnvolles mitgeteilt werden kann.
Wie wird das anderswo gehandhabt?
Allein schon aufgrund der Genehmigungspflichten (ja, gibt es auch bei der Gesundheitssorge!) und des Überblicks (welches Familienbetreuer weiß ad hoc, ob die Aufgabenkreise ausreichen, was Genehmigungen sind, wofür es die braucht, welche Berichtspflichten es gibt …) lade ich grundsätzlich zum Verpflichtungstermin.
Ich hatte erst neulich ein Geschwisterpaar, das ganz frei (weil unbedarft) die Wohnung gekündigt und geräumt hatte, weil Papi ja im Heim ist - Wohnungsangelegenheiten, Vermögenssorge, Heimangelegenheiten … Fehlanzeige.