Ich würde IMMER die Version nehmen, die im Register steht. Man weiß nie, wie groß die Korinthen irgendwann sind.
Aus dem selben Grund würde ich auch immer alle Vornamen (soweit diese bekannt sind) eintragen.
Mache ich normalerweise auch. In meinem Fall ging es nicht um eine "Sonstwasgesellschaft mit beschränkter Haftung" sondern um eine "Irgendwas- und Nichts, Aberimmerpünktlich- und Sonstwasgesellschaft mit beschränkter Haftung" - da war die Versuchung einfach zu groß, wenigstens die Gesellschaftsform abzukürzen. Aber gut, aus Fehlern lernt man!