Das Neueste, was ich vom OLG finden konnte, ist ein schlecht lesbarer Erlass aus dem Jahr 2008, der mutmaßlich die Grundlage für die Sollstellung bieten soll. Aber von Zinsen steht da nichts ausdrücklich. Bleiben die bei euch außen vor? Das würde der Forderung des Landes nicht genügen.
In welche Richtung arbeitet denn das OLG - Erweiterung um die Zinsen (mit entsprechend notwendiger, technischer Erweiterung des Kassenprogramms) oder Aufhebung, weil rechtlich falsch?
edit by Kai- Anhang entfernt (bitte kein Hochladen von internen Unterlagen oder Akteninhalten)
Kai: Die Datei enthält jetzt keine internen Verweise mehr. Sie bildet inhaltlich den Erlass des MJ LSA und somit die offizielle Grundlage der Sollstellungen nach Forderungsübergang gem. § 118 ZVG in Sachsen-Anhalt. Ich hoffe, das geht in Ordnung!
Ps.: Auch die den hiesigen RechtspflegerInnen zur Verfügung stehende Ausgabe des Erlasses ist nicht besser lesbar.