Ich habedas Gefühl je mehr ich lese, desto weniger verstehe ich diesen Kram…
Hab nun auch das erste Mal das Vergnügen und bin gerade auch an diesem Punkt. 

Verstehe ich das richtig, dass ein mit dem Berechtigten/Versprechensempfänger nicht identischer Benennungsberechtigter, zum Zeitpunkt der Eintragung der Vormerkung noch nicht konkretisiert sein muss (OLG Naumburg (12. Zivilsenat), Beschluss vom 29.05.2024 – 12 Wx 27/24) ? In meinem Fall soll der Anspruch des Anlagenbetreibers auf Einräumung einer bpD zu Gunsten aller von einer finanzierenden Bank benannten Dritten durch Vormerkung gesichert werden. Die finanzierende Bank wird in der Bewilligung nicht konkretisiert.
Wie würdet Ihr das eintragen ?
"Vormerkung für xy zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer bpD zu Gunsten der durch eines vom Berechtigten benannten Kreditinstituts benannten Dritten"
Vorausgesetzt, dass "xy" ein namentlich benannter Berechtigter ist, könnte die halbspaltige Eintragung wie folgt lauten:
"Vormerkung für xy zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer bpD zu Gunsten der durch eines vom Berechtigten benannten Kreditinstituts oder einem von diesem Kreditinstitut benannten Dritten"
Wobei ich mich frage, ob nicht auch
"Vormerkung für xy zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer bpD zu Gunsten eines noch zu benennenden Dritten"
ausreicht und der Rest durch Bezugnahme auf die Bewilligung gedeckt ist.