Hallo,
bei mir spricht jemand vor, der mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin / Ehefrau im Clinch liegt. Die haben sich gegenseitig 'zig mal angezeigt und eine schier unüberschaubare Anzahl von Anzeigen produziert. Jetzt möchte der Antragsteller im Namen seines Rechtsanwalts für jedes Verfahren einen extra Schein haben.
Das ist doch offensichtlich ein Querulant, der einen Kleinkrieg mit seiner Ehefrau ausfechten will.
Kann er machen, keine Frage, aber nicht auf Kosten der Staatskasse bzw. Steuerzahler.
Solche Leute kriegen von mir einen Schein. Dann weiß er, wie er sich zu verhalten hat.
Alle übrigen Anträge weise ich zurück mit der Begründung "Mutwillen" und "Selbstzahlervergleich".
Das hält auch im Erinnerungsverfahren, mein Beratungshilferichter ist der gleichen Meinung!