Ich möchte dazu speziell in Bezug auf #11, 12 und 14 noch ergänzen, da ich hier vermutlich einer der wenigen Volljuristen bin, die als Rechtspfleger tätig sind bzw. in meinem Fall waren.
Es kommt immer darauf an, wie das Stellenangebot gegenüber den Bewerbern verkauft wird. Ich hatte Ende 12/2009 in Bremen das Vorstellungsgespräch mit Sofortzusage einschließlich Verbeamtung ab Tag 1. 1-2 Wochen später hätte ich beim Kammergericht ein Vorstellungsgespräch gehabt (2 Jahre befristet als Angestellter in EG 9 ohne Aussicht auf dauerhafte Übernahme bzw. Verbeamtung), das ich dann natürlich abgesagt habe.
Beim ersten Amtsgericht war ich etwas > 1 1/2 Jahre. Irgendwann musste ich dann auch zu einem gewissen Anteil Nachlass machen. Das war, ähem, mitunter herausfordernd. Andererseits habe ich da z.B. Sachen in Sitzungsterminen abgeräumt, bei denen durchaus anerkennend gestaunt wurde, dass das so geht (u.a. Vergleiche bei Räumungsschutzanträgen).
Danach habe ich beim zweiten Amtsgericht für ca. 6 1/2 Jahre ausschließlich Inso gemacht. Irgendwann kam dann die fachliche Zuständigkeit für Inso-IT mit gesonderter Berücksichtigung im Pensum dazu (das war gewollt und für das weitere Fortkommen wegen IT-Bezug sehr positiv).
Für mich war es aus den von Alice123 in #12 genannten Gründen irgendwann keine dauerhafte Perspektive mehr. Ich war dann mehrere Jahre bei einer anderen Dienststelle in einem anderen Ressort, bei der es irgendwann A12 gab und ich mir ansonsten mitunter vorgekommen bin wie der preiswerteste Volljurist. Habe vor ca. 2 Jahren dann wieder gewechselt und schon den Laufbahnaufstieg mit Ernennung zum Regierungsrat bekommen. Zum Jahreswechsel 2025/2026 rechne ich mit A14.
Bin schon mehrere Jahre bei der Justiz raus, aber die Verbleibensquote der als Rechtspfleger eingestellten Volljuristen ist m.E. relativ hoch. Sind natürlich auch andere absolute Zahlen als etwa in NRW.
Ist dann sicherlich irgendwie auch eine Frage von Lebensentwürfen.