Das stimmt. War ein Schnellschuss. Im übrigen macht es vielleicht auch Sinn, die Steuer-ID in der Sammelakte des Betreuers nach § 29 Aktenordnung zu notieren.
Übrigens: in den Veröffentlichungen vermisse ich Zahlungen an Berufsvormünder/Pfleger inkl Verfahrenspfleger/-beistände. Sind die übersehen worden?
Könnte möglich sein. Es gibt noch mehr strukturelle Ungereimtheiten: Bei vermögenden Betreuten ist der Vergütungsbetrag nicht für die Meldung an das Finanzamt zu erfassen, da keine Zahlung aus einer öffentlichen Kasse erfolgt. Ebenso ist es zum Beispiel in Insolvenzverfahren, wenn die Vergütung der Insolvenzmasse entnommen wird.
Frog
Die Steuer-ID zum Muss-Inhalt der Rechnung bzw. des Vergütungsantrags zu machen, dürfte bereits von der Ermächtigungsgrundlage für die Mitteilungsverordnung nicht gedeckt sein. Nach § 14 Abs. 4 UStG ist die Steuer-ID kein Muss-Inhalt einer Rechnung. Anzugeben ist die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, die es vor allem bei Dolmetschern häufiger gibt, sind m.W. nicht verpflichtet, eine Rechnung mit den Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG zu erteilen, sofern der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung in der Rechnung enthalten ist. Das müsste alles dahingehend geändert werden, dass bei Rechnung an eine zahlungspflichtige Stelle im Bereich der Mitteilungsverordnung die Steuer-ID immer anzugeben ist (aber auch nur dann, weil es in Bezug auf andere Rechnungsempfänger schlicht keine Notwendigkeit dafür gibt).
Ebenso wären ggf. Vorschriften über den Inhalt von Vergütungsanträgen anzupassen.
In Bezug auf das mögliche Akzeptanzproblem in der Umsetzung/Außenwirkung sehe ich das Risiko, dass z.B. Dolmetscher und Sachverständige, mit denen eine jahrelange Zusammenarbeit besteht, das als Ausdruck von Misstrauen ihnen gegenüber auffassen und "angefasst" reagieren. Kann man dann natürlich irgendwie so kommunizieren, dass es eine vorgegebene Regelung ist. Inwiefern sie sich über die Steuerehrlichkeit ihrer Wettbewerber Gedanken machen, ist mir nicht bekannt und interessiert mich auch nicht. Es darf halt nicht dazu führen, dass vor allem Dolmetscher mit speziellen Spezialkenntnissen verprellt werden, für Behörden/Gerichte zu arbeiten.
Bei Schadensersatzzahlungen geht es nicht um die Darstellung der Einnahme in der Steuererklärung des Empfängers (ist keine steuerpflichtige Einnahme), sondern in der Tat um zusätzliche Geltendmachung der Reparaturkosten zwecks Steuerminderung. Das ist zum einen strukturell nicht überzeugend. Fiktives Beispiel: Der Polizeibeamte P verursacht auf dem Weg zum Dienst mit seinem privaten Kfz einen Verkehrsunfall (in Bezug auf die Regulierung ist nichts an das Finanzamt zu melden); alternativ verursacht er nach Schichtbeginn einen Verkehrsunfall mit einem Streifenwagen (also Mitteilung an das Finanzamt, weil er in einem Behörden-Kfz unterwegs war -> logisch sieht anders aus).
Da haben wir aber wahrscheinlich unterschiedliche Sichtweisen, weil es bei mir insoweit nur um Sachschäden geht.
Um den Bogen zum Thema des Threads zu schlagen: Bei Vermögensschäden ist das genauso relevant. Angenommen, ein Bundesland müsste in einer Betreuungssache Schadensersatz aus Amtshaftung an den Betreuten (oder die Erben) leisten: Kommt bestimmt gut an, wenn man vor Anweisung der Zahlung noch um Mitteilung der Steuer-ID bittet.