Auch meine Spende ist unterwegs mit einem herzlichen Dankeschön für all den Einsatz übers Jahr!
Beiträge von ecton
-
-
Auch ich beteilige mich wieder gern an der Jahresendspende.
Danke allen, die das Forum zum Forum machen!
-
Vielen Dank für euren (eh nicht bezahlbaren und wirklich gelungenen) Einsatz, sehr gerne habe ich mich mit einer Spende beteiligt!
-
Auch mein Beitrag ist unterwegs. Danke an Kai, das Forenteam, alle Mitdenker und oft auch "Aufdenrichtigenwegbringer" !!
-
gelöscht, da falscher thread, sorry
-
@Def
Auch von mir vielen Dank für die Synopse.Allerdings finde ich den § 295a InsO im BGBl Nr.67 unter Artikel 6 Ziffer 4 so veröffentlicht wie in Deiner eingestellten Gegenüberstellung.
-
Auch ich schließe mich da an, vielen Dank!
-
-
Für Hessen gab es in 2006 eine Rundmail(leider grade nicht zur Hand, deshalb kann ich den Absender nicht nennen), in der es heißt:
"dass die betreffenden Protokolle (über die Faxe) im weiteren Sinne als Posteingangsbücher anzusehen sind und daher gem. Nr. 3, 303 bzw. 403 Aufbewahrungsverordnung einer 2-jährigen Frist unterliegen" -
Herzlichen Dank!
-
-
Wir haben Rückmeldung vom Statistischen Landesamt bekommen, dass ein IV sich weigert, die notwendigen bzw. überhaupt Angaben zu machen. Er reagiert weder auf Anfragen vom Stat. Landesamt noch auf hiesige gerichtliche, sondern teilt lediglich mit, er werde den Aufforderungen nicht nachkommen (da es dafür kein Geld gebe…).
Gem. § 4 I 1 InsStatG besteht jedoch Auskunftspflicht für die Erhebung der Daten.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Pflicht in irgendeiner Weise durchzusetzen? -
-
Angemeldet wurde eine Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung aufgrund der Anerkenntnis des Schuldners im Inkasso-B*****dienst-Formular.
Ich bin ja zutiefst froh, dass der BGH mit Beschluss vom 25.06.2015 (IX ZR 199/14) entschieden hat, dass ein solches Anerkenntnis nicht wirksam ist, aber wie gehe ich praktisch mit dieser Anmeldung um?
Den Gläubiger anschreiben und unter Hinweis auf die Entscheidung um Rücknahme des Schuldgrundes der vbuH bitten? Den IV bitten, den Tatbestand der vbuH aus der Tabelle zu entfernen oder die Forderung zu bestreiten (wozu dieser auch bereit ist)?
Da es sich um eine nachträgliche Anmeldung handelt und der Schlusstermin bereits anberaumt und veröffentlicht ist, drängt natürlich auch die Zeit…
-
-
Auch ich schließe mich mit einem DANKESCHÖN an !

-
@rainer: Dankeschön! Die ZInsO wird hier nämlich leider nicht mehr bezogen.
-
ottawa war schneller...ich wollte mich auch grad dran versuchen.
Bei uns gab es bereits etliche Anrufe wegen einer Ratenvereinbarung.
Der Text an sich mag inhaltlich zwar haarsträubend sein, doch ist das Schreiben so aufgemacht und der Betrag so geschickt relativ niedrig gehalten, dass der ein oder andere bestimmt ohne größere Nachfrage zahlen wird. -
-