Der Erbscheinsantrag hätte sicher nicht aufgenommen werden dürfen. Wenn die Anschriften der Kinder nicht bekannt sind, muss man sich die Frage stellen, ob die Kinder über den Anfall der Erbschaft überhaupt informiert sind. Der Ast. dann die e.V. abzunehmen, dass alle Erben die Erbschaft angenommen haben, finde ich schwierig.
Beiträge von Biene 07
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Es sollte schon versucht werden, die Urkunden zu beschaffen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dies in den meisten Fällen möglich ist. Anderenfalls erhalten die Antragsteller eine Negativbescheinigung. Diese genügt mir dann, um weitere Beweismittel zuzulassen.
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0.K. So tief war ich noch nicht in die Materie vorgedrungen und habe dies bisher anders gesehen.
Danke für den Denkanstoß.
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Ich habe hier mal wieder den Fall, das ein unzuständiges Gericht ein Testament eröffnet hat und es mir in Urschrift mit der begl. Abschrift des Protokolls zusendet.
Gem. § 344 Abs. 6 FamFG wäre ein anderes als das Nachlassgericht nur zuständig, wenn das Testament dort in Verwahrung war. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass der Erbe das handschriftliche Testament bei seinem Wohnsitzgericht abliefert und es dort eröffnet wird.
Wenn ich dann auch noch ein in Verwahrung befindliches Testament eröffne, entstehen 2 Gebühren für die Testamentseröffnung. Kann ich beide Gebühren so erheben oder wegen unrichtiger Sachbehandlung nur 1 Gebühr?
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Danke. War mir unsicher.
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In einer Nachlassangelenheit wurde ein Teilerbschein beantragt und erteilt.
Zu den Erben gehören 2 weitere Personen, deren Anschriften dem Gericht bekannt sind. Einer dieser Erben möchte nunmehr den aktuellen Namen und die Anschrift des anderen Erben.
Kann ich dies mitteilen?
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Hallo, ich habe da mal ein Problem:
Der Schuldner beantragt hier die Aufhebung der Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse betreffend sein Konto, die lange vor der Beantragung des Insolvenzverfahrens erlassen wurden.
Ihm ist Restschuldbefreiung erteilt und die Pfändungsgläubiger sind nicht bereit, die Pfändungen für erledigt zu erklären.
Eine Aufhebung ist wohl nicht möglich, aber was kann der Schuldner unternehmen? Evtl. Vollstreckungsabwehrklage?
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Ja. Es handelt sich um eine Nachzahlung.
Eine gute Lösung. Danke.
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Hallo,
ich habe hier einen Fall, bei dem ich um eure Hilfe bitte.
In § 904 Abs. 5 ZPO ist geregelt, dass das Vollstreckungsgericht für die Festsetzung des pfändbaren Betrages für laufende Geldleistungen, die 500,00 € übersteigen, das Vollstreckungsgericht zuständig ist.
Mein Schuldner hat neben 2 Pfändungen durch das Vollstreckungsgericht zahlreiche andere Pfändungen von AOK. Landkreis, Stadt, Hauptzollamt .
Mach ich die Freigabe in einem extra Verfahren oder zu den bereits hier vorliegenden Verfahren? Sind die anderen Pfändungsgläubiger zu beteiligen?
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Danke für die Antwort.
Das Thema ist versehentlich bei Durchforschen aller Foren im Grundbuchforum gelandet, da dort auch einige Hinweise waren.
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Ein niederländischer Erblasser, der vor 17.08.2015 verstorben ist und immer in den Niederlanden gelebt hat, hat Grundbesitz in meinem Gerichtsbezirk.
Ein deutscher Notar reicht hier ein vor einem Notar in den Niederlanden errichtetes Testament zur Eröffnung ein und beantragt einen gegenständlich beschränkten Erbschein für das in Deutschland belegene Vermögen. Ich finde keine Regelung, dass ich für die Testamentseröffnung zuständig sein soll.
Für einen Denkanstoß wäre ich dankbar.
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Hallo, liebe Forengemeinde,
ich muss das Thema nochmals aufgreifen.
Wenn ich als Gericht, in desssen Bezirk sich das Grundstück des türkischen Erblassers befindet, gem. § 344 Abs. 4 FamFG eine Nachlasspflegschaft errichte, bedeutet dies doch, dass der Aufgabenkreis des Nachlasspflegers lediglich die Sicherung des Grundstücks umfassen kann. Er kann doch aber dann nicht auf Konten des Erblassers zugreifen, um ggf. Schlosser o.ä. zu bezahlen, da es sich hierbei um beweglichen Nachlass handelt. In welchem Rahmen kann der Nachlasspfleger handeln.
Für mich ist dieses Thema total neu. Bin für Anregungen dankbar.
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Danke. War nur bei den Vorschriften des Pfändungsschutzkontos
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Habe hier ein Problem bitte um eure Meinung:
Der Schuldner hat eine schwere Erkrankung. Der Schuldner war bei einer großen Bank beschäftigt, die eine Stiftung zur Hilfe von Mitarbeitern und Pensionären bei schweren Schicksalen und Erkrankungen hat.
Diese Stiftung hat dem Schuldner jetzt auf sein Pfändunsschutzkonto einen größeren Geldbetrag überwiesen, um die finanzielle Belastung während des Bezugs von Krankengeld für die erhöhten Aufwendungen durch Medikamente usw. abzufedern.Aus dem Gesetz kann ich keine Möglichkeit ersehen, diesen Betrag freizugeben.
Seht ihr eine Lücke?
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Der türkische Erblasser hattte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachse, besitzt aber Grundvermögen in Sachsen-Anhalt. Für diesen unbeweglichen Nachlass ist ein Erbschein zu erteilen bzw. eine Nachlasspflegschaft einzurichten. Ein dringendes Sicherungsbdürfnis für die Grundsücke ist nicht gegeben.
Welches Gericht ist örtlich zuständig? -
Danke. War auf dem falschen Weg.
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Ich habe hierzu auch eine Frage. Es existiert lediglich ein handschriftliches Testament, in dem nur 2 von 3 vorhandenen Abkömmlingen als Erbe bestimmt sind. Der pflichtteilsberechtigte Abkömmling beantragt nunmehr ein "notarielles Nachlassverzeichnis". Genügt das handschriftliche Testament für dieses Verfahren oder ist ein Erbschein erforderlich? Diesen können aber doch nur die Erben beantragen.
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Anstatt dass beim Zuerstversterben des Ersch. zu 2 Vor- und Nacherbschaft gelten soll, wurde versehentlich der Esch. zu 1. geschieben. Der 1. Erbfall, wo dies Bedeutung gehabt haben könnte, liegt jedoch schon 5 Jahre zurück. Grundbesitz war nie vorhanden.
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Ich würde dann von dem Nachtrag eine begl. Abschrift fertigen und den Beteiligten z.K. zusenden.
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Hallo,
ich habe hier den Fall, dass der Notar nach dem Tod der Eheleute und nach der Eröffnung nach dem Letzlebenden den Nachtragsvermerk einreicht. Muss ich diesen noch eröffnen und erhebe ich hierfür nochmals Kosten?