Seh ich auch so: Rechtspfleger sind Mangelware, damit kommst du aktuell überall unter.
Beiträge von Störtebecker
-
-
Auch ich habe mit ihm viel Spass gehabt und in Kosten war er ein echtes Ass. Getroffen habe ich ihn leider nie.
Es tut mir sehr leid, dass er nicht mehr unter uns ist.
-
Und die Lösung ist Ü50: Früher war alles mal anders.
-
Sehe ich im Ergebnis wie Frog: Entweder gucken, dass man mit der Mindermeinung die sofortige Beschwerde doch noch gelten lässt oder gucken, was bei der nachträglichen Zulassung möglich ist.
Ich würde das Problem des objektiv faschen Beschlusses nicht auf die Kostenebene verlagern.
-
Da gibt es aber eine BGH Entscheidung, die das anders sieht.
Ich habs hier gefunden, Bolleff hatte es eingestellt:
Das Ausgangsgericht (hier: Landwirtschaftsgericht) darf einer Beschwerde gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 FamFG nur abhelfen, wenn diese statthaft und auch im Übrigen zulässig ist. Deshalb muss es vor der Abhilfe auch die Zulässigkeit der Beschwerde prüfen.
§ 44 Abs. 1 und 2, § 45 LwVG
Das Landwirtschaftsgericht ist jedenfalls nach Ablauf der Beschwerdefrist nicht befugt, die von ihm getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen oder aufgrund der Gegenvorstellung eines Beteiligten abzuändern.
pp.
BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - BLw 1/19 -Vorinstanzen:
OLG Frankfurt am Main
AG GelnhausenAnmerkungen:
Mit dem 1. Leitsatz hat der BGH den Meinungsstreit (Rn. 9/10) nunmehr entschieden. In der Begründung zum 2. Leitsatz finden sich zudem grds. Ausführungen zur Gegenvorstellung und der Un-/Möglichkeit der Selbstkorrektur des Gerichtes (Rn. 26-28).» Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
-
Nachträgliche Zulassung der sofortigen Beschwerde ?
-
Ich habe so zwei Monate gefehlt und weitergemacht. Ob das heute noch geht, weiß ich allerdings nicht.
Hinten dran hatte ich dann einen Monat praktische Ausbildungsverlängerung.
-
Ich habe erfahren, dass es etwas neues gibt und das ist bisher an mir vorbeigelaufen:
Das Unternehmensstabilisierung und.... StaRuG, das ist hier zu finden:
StaRUG - Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen
Da es recht viel und ich recht viel beschäftigt bin, scheue ich es durchzuarbeiten.
Hat da jemand eine Zusammenfassung/Überblick für mich ?
Mich interessiert das für die RAST bzw. PKH, wenn kann ich verklagen, Unterbrechung pp.
-
M.E. kann er einen Antrag gem. § 11 RVG gegen die eigene Partei stellen. Das Verfahren wäre jedoch gem. § 239 ZPO zu unterbrechen.
Und ob das jemals aufgenommen werden kann ?
In der Tat, es verbleibt dem Anwalt nur die Hoffnung einen PKH-Antrag gestellt zu haben, über den schon entschieden wurde, oder einen Vorschuß erhalten zu haben.
-
-
Naja, wer außerhalb der Sprechzeiten oder ohne Termin kommt, kann nicht damit rechnen, sofort bedient zu werden.
So sehe ich das auch.
-
Aber es ist doch falsch und du wolltest es richtig machen.
Und dazu gibts ja auch noch das Rechtsmittel gegen den Beschluss
-
yep, wegen offensichtlicher Unrichtigkeit von amts wegen.
-
Jeder ist seines Glückes Schmied. Wer seinen Job eigentlich nur doof findet, möge sich fragen, warum er diesen noch ausübt. Ich mag meine Arbeit, die Rahmenbedingungen, die Bezahlung und die vielen Vorteile als Beamter. Es ist immer auch der eigene Blick auf die Dinge und das was man daraus macht. Fänd ich es blöd, würde ich mich sofort anderweitig umschauen. Möglichkeiten gibt es genug.
Yep, wäre ich 15 Jahre jünger, würde ich versuchen wegzukommen. Jetzt bleibt mir nur noch die Justiz.
Warum nicht vor 15 Jahren ? Da war es noch nicht so schlimm. Die Technik funktionierte und als Geschäftsleiter konnte man noch A12 werden. Jetzt ist bei A11 Ende und ich muss hier mehr Workarounds machen, als Works, der E-Akte sei Dank.
Dazu ab 2025 die Umsatzsteuer und anderen völlig überflüssigen Kram..
Insofern: 8 Jahre und der Rest von diesem.
-
Man (mwd) setze jeweils schlecht davor: Personalaustattung, Bezahlung, Personalführung, IT-Ausstattung, Büroausstattung, Beförderungsmöglichkeiten
Nur um mal ein paar Schlagworte reinzuwerfen. Solange sich da nix tut, werden wir trotz gelber Socken immer Probleme mit dem Nachwuchs haben. Und wenn wir welchen haben, rennen die ziemlich oft davon. Guck dir nur beispielhaft die Anzahl der Threads hier an, die sich mit dem Verlassen der Justiz beschäftigen.
-
Da bin ich ganz bei dir. Solange es immer weniger werden, die wollen (und auch dazu in der Lage sind), können wir lange über mehr Personal diskutieren. Ändern werden wir nix. Noch 3249 und der Rest von heute und im nächsten Leben Schlosser.
-
Also kann (muss) die Ehefrau im Vorfeld nichts machen, um an das Geld zu kommen ?
Schade... kann sie keine Auflage bekommen.
Danke !
-
Moin, sorry für die dumme Frage. Die tauchte hier im Zusammenhang mit PKH auf und ich bin weder in ZV noch im ZVG auf der Höhe der Zeit.
Der Sachverhalt vereinfacht und ohne meine PKH-Problematik dargestellt:
Eheleute haben Grundeigentum und sind je zur Hälfte als Eigentümer eingetragen. Diese trennen sich und der Mann will die Teilungsversteigerung betreiben. Ein Verfahren ist jedoch noch nicht nhängig.
Kann zu diesem Zeitpunkt schon ein möglicher Erlöss seitens der Frau gepfändert werden ? (Titel pp. mal unterstellt).
-
Ich bin da ganz bei JoansDong.
-
U.U. halt Auslagen, die aber in recht geringem Rahmen.