Beiträge von Störtebecker

    Wie die Vorschreiber und ich habe auch kein Verständnis dafür, dass kein Unterschriftspad da ist.


    Ich habe gehört, dass sich die Länder da wohl nicht einigen können.


    Ich bin der Meinung, dass wer e2a sagt auch Unterschriftspad sagen muss.


    Weshalb ich in NRW noch EPOS-Belege ausdrucken, unterschreiben, einscannen und verakten lassen muss, statt diese zu signieren, erschließt sich mir auch nicht.


    Es wird wohl Zeit, dass die Jahrgänge, die wie ich noch ohne Handy aufgewachsen sind, in den Ruhestand gehen.

    Bei mir ist es so lange her, dass es keine Computer gab.


    Schon damals war die Qualität der Ausbilder sehr durchwachsen. Von denen, die mich abgeschoben haben bis zu welchen, die mich wirklich haben mitlaufen lassen. Wenig erstaunlich war ich dann auch von den Sachgebieten eher angetan oder abgestoßen. Es steht und fällt mit den Kollegen, die Ausbidlung machen müssen und da bist du bei der Arbeitsbelastung eher noch ein zusätzliches Übel.


    Es gab auch Ausbilder, da war ich Kaffeetrinken und dann wieder weg. Gelernt habe ich da nix.


    Viel gelernt habe ich in der Praxis nicht, das ging erst los, als ich dann gearbeitet habe.


    Ok, ich war bei einem Fachgericht, aber auch so das kleine Einmaleins, was ich hätte lernen sollen, habe ich nicht gelernt.


    Und nein, ich fange jetzt nicht wieder damit an, dass die Ausbildung geändert werden muss.

    Der Amtsarzt wird erst auf Auftrag durch die Einstellungsbehörde tätig, insofern schließe ich mich da meinen Vorschreibern an.


    Eine Einstellung als Tarifbeschäftigte ist zumindest in NRW möglich: Das gibt es hier bei Volljuristen, die zu alt für eine Verbeamtung sind.


    Klar, du kannst auch als Beamter gesetzlich versichert bleiben: Das ist teurer. M.E. wird in Hessen dazu aber ein Zuschuß gezahlt.


    Bist du schwerbehindert ? Schwerbehinderte werden gerne genommen, da die Justiz, zumindest in NRW, die Quote nicht erfüllt.

    Und die PKH-Vergütung des klägerischen Anwaltes ? M.E. geht die über.


    Im Ergebnis ist es egal: Im Fall einer nachträglichen Aufhebung/Ratenzahlungsanordnung muss der Kläger die Kosten seines Anwaltes und die Gerichtskosten zahlen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten sowieso.


    Insofern kommt es nicht wirklikch darauf an, ob der Kostenanspruch nun übergegangen, oder originärer Kostenanspruch ist.

    Doch, ich nutze ein altes Handy. Das liegt dann in meinem Arbeitszimmer. Bin ich nicht da, bimmelt es halt, so wie wenn ich im Büro nicht am Platz bin.


    Ich muss meine Arbeitszeit ja nicht am Stück erbringen. Und VZA und Homi dürfen ja nicht dazu führen, dass ich 8 Stunden arbeite und weitere 4 Stunden Telefonbereitschaft habe.

    Es scheint mir hier sehr unterschiedlich zu sein, was wie wo verstanden und ausgestattet wird.


    Ich habe nur einen Laptop, den Rest habe ich mir selber gekauft, einschließlich Signaturgerät und JVA-Schreibtisch.


    Vorteil:


    Die Anfahrt bei Wind und Wetter entfällt.

    Ich teile mir die Arbeit immer in zwei Stunden Blöcke, dazwischen gibt es dann Sportpausen, das tut mir persönlich sehr gut.

    Keine Störungen, ich kann mal schwierige Sachen machen.


    Und wenn was ist, wird halt angerufen oder geskypt.


    Ich mache allerdings maximal einen ganzen Homi-Tag in der Woche.

    Da bin ich bei euch: Das Guthaben ist nicht da, ich habe dafür noch die Aufwendungen einkommensmindernd zu berücksichtigen.


    Jetzt kann ich lange über Sinn und Zweck diskutieren und darüber, dass mir manches bei der PKH nicht gefällt, ich halte ich jedoch da mit der Maus: Hört sich komisch an, ist aber so.

    Also erstmal an Schneewittchen Glückwünsche zur Beförderung.


    Ich werde hier als A 11er in den Ruhestand gehen, mehr gibt die Dienstpostenbewertung nicht her. Und selbst wenn sie es hergeben würde, wäre ich wohl der Letzte, den meine Vorgesetzten befördern würden. Mir ist aber eine große Klappe lieber.


    Ich glaube allerdings nicht, dass die Karriereperspektiven für junge Leute attraktiv sind und auch deshalb viele den Beruf nicht ergreifen oder dann frustiert wechseln. Andere zahlen halt besser. Dass bessere Beförderungschanden mehr Personal bringen, als so tolle Nachwuchskampagnen, scheint man noch nicht begriffen zu haben. Klar, ich kenne die Aussagen, dass Geld nicht mehr alles ist und auch andere Benefitz zählen. Aber auch die bietet die Justiz ja nicht, ich kenne niemanden mit eigenem Handy oder Dienstwagen (von den Leitungen mal abgesehen).


    Im nächsten Leben: Schlosser

    Zu meiner Zeit gingen die Leute mit den richtig guten Examensnoten ins JM oder die OLGs.


    Übernommen wird heute alles, was nicht schnell genug wegrennt.


    Ich habe damals eines der schlechtesten Examen meines Jahrgangs gemacht, war dann aber unter den TOP 10 der A10er.


    In NRW kannst du unter Umständen besser beurteilt werden und die Probezeit kann verkürzt werden. Dass das tatsächlich mal erfolgt ist, habe ich erst einmal gehört.


    Und wie schon erwähnt, das Förderprogramm.


    Zu den Arbeitsbedingungen verweise ich auf #8.

    Ja, so ist es, die Stelle wird besetzt, aber nicht in der Wertigkeit.


    Die werden dann ausgeschrieben, wenn es passt, oder es das Budget zulässt (in NRW PAB Personalausgabenbudgetierung genannt).


    Und ich kenne keinen, der mit Anfang 30 A13 war, häufig A 11 und ich kannte sogar einen A12er.


    Es hat aber vielleicht auch sein Gutes: Wenn du 40 bist und die A12 oder gar A13 hast, passiert die nächsten 25 Jahre nix mehr. Aus eigener Ansicht kann ich sagen, dass es ziemlich frustrierend ist, mit 40 das Endamt erreicht zu haben. (bei mir A11). Und ja, es gibt hier A12er Stellen, die nicht besetzt werden, weil die Anforderungen nicht erfüllt werden.


    9 Jahre und der Rest von diesem und im nächsten Leben Schlosser.

    Mach ich auch so. In aller Regel daher von Eingang bis Rausschicken der VA weniger als einen Monat.


    Interessant istes, wenn Berufungsakten nicht zurückkommen: Keine Prüfung ohne Akte. Da kam der KFA nach dem Termin, die II. Instanz musster aber noch ihr Urteil absetzen, das dauert Monate. Ich höre dann an, mit dem Hinweis, dass die Zinsen ab Antragstellung laufen. Denn ein KFB ist ja nicht nötig, um zu zahlen. Es ist natürlich schön, wenn das Gericht alles kontrolliert, aber eigentlich wissen es ja beide Parteien besser als ich, was gelaufen ist.


    Geschäftsprüfungen gibts hier auch, die prüfen nicht inhaltlich meine Entscheidungen, aber die Bearbeitungsdauer.

    Mich erreichte gestern die Nachricht, dass der langjährige User Mister T, früher hier mal als Erzett unterwegs, am 23.05.2023 nach langer schwerer Krankheit verstorben ist.


    Ich habe ihn auf dem ersten Forentreffen in Karlsuhe kennen gelernt. Seine sympathische, humorvolle Art, mochte ich immer gerne und habe mich jedesmal gefreut ihn wiederzusehen. Wir haben viel gelacht, manches Bier und Aquavit, wenn es ihn denn gab, zusammen getrunken. Er kam selbst als Pensionär noch zum Treffen und gehörte zum Inventar.


    Dies Jahr in Münster war er zum ersten Mal nicht dabei und alle Versuche, ihn zu erreichen scheiterten. Wir hatten da schon ein schlechtes Gefühl, das sich nun leider bewahrheitet hat.


    Möge er in Frieden ruhen.