Ich finde einen Vollstreckungsauftrag mit Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft immer sinnvoll. Wie sieht denn die DS-Erklärung zum PfÜB aus? Sie ist ja meistens im Hinblick auf das Bankgeheimnis sehr nichtssagend, aber wenn Vorpfändungen vorliegen, die nicht bedient werden oder der VU Sozialleistungen bezieht, dann ist der PfÜB für die Katz.
Beiträge von Dirk
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Ein Ersatzführerschein auf Basis der alten Fahrerlaubnis wäre einzuziehen, solange er vor Urteilserlass ausgestellt wurde (das Urteil wirkt diesbezüglich nicht in die Zukunft). Die FE-Behörde verlangt hier zumindest vor Ausstellung eines Ersatzführerscheines eine e. V.. Falls e. V. nicht existiert, Vollstreckungsauftrag an den GV (FS-Beschlagnahmung) verbunden mit Antrag auf Abnahme der e. V. bei fruchtloser Vollstreckung.
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Hat er seinerzeit seine Angaben zum Verlust an Eides statt versichert? Ggf. bei der Führerscheinbehörde? Hat diese ihm evtl. nach dem Verlust einen neuen Führerschein ausgestellt? Evtl. hat er ihn "rein zufällig natürlich" in Zwischenzeit wieder aufgefunden? (Ach, er lag im Portemonnaie, damit kann man ja nun wirklich nicht rechnen.) Also würde ich hier zunächst die Führerscheinstelle anschreiben und dann ggf. den VU. Auch nach Ablauf der Sperrfrist bleibt der Führerschein eingezogen. Die Fahrerlaubnis, die der Schein dokumentiert, ist für alle Zeit weg. Ggf. erteilt die Führerscheinstelle dem VU eine neue Fahrerlaubnis.
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Verbüßt er die U-Haft in einer Jugendanstalt? Wäre ggf. die Herausnahme aus dem Jugendvollzug möglich?
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Dann bist Du nach entspr. Übertragung durch den Richter für die Vollstreckung zuständig. Dazu gehört die Registermitteilung, die Expedierung des Urteils (gehört im eigentlichen Sinn nicht zur Vollstreckung), die MiStra-Mitteilungen und ggf. die eigentliche Vollstreckung (z. B. Beauftragung der JGH mit der Überwachung der Wisungen / Auflagen).
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Jugend- oder Erwachsenensanktion im Urteil?
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Durch die Verbindung geht das Ursprungsverfahren nicht unter, sondern lebt im Gesamtverfahren weiter. Die Pflichtverteidigerbestellung bleibt daher bestehen.
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Hallo Andreas,
ich habe jetzt noch einmal mit unserer Anwältin gesprochen. Ich habe da wohl etwas durcheinandergebracht ... sorry.
Es handelt sich sehr wohl um Einziehungsverfahren, allerdings möchte unsere Mandantin nicht daran beteiligt werden, sondern "lediglich" Akteneinsicht in diesem Verfahren nehmen. Wir gehen davon aus, dass wir nach § 475 ZPO ein berechtigtes Interesse haben, die Akten einzusehen, die Staatsanwaltschaft sagt aber nein. Und darüber möchten wir eine gerichtliche Entscheidung.
Viele Grüße
Claudia§ 475 ZPO?! Hier richtet sich das Recht auf Akteneinsicht nach der StPO und wer nicht am Verfahren beteiligt ist bekommt natürlich auch keine Akteneinsicht. Strafverfahren sind durchaus sensibel und daher bekommt nicht jeder Akteneinsicht.
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Du kannst 4 Tage O-Haft aus dem Beschluss zu 2. vollstrecken. Die Zahlung von 240 € befreit.
(Die vorrangige Verrechnung mit dem 1. O-Geld ist für den Betr. günstiger. Beim 2. O-Geld bleibt durch die Anrechnung ein Rest von 250 €, also 4 volle Tage O-Haft für 240 €) -
Ich berechne in solchen Fällen ab der Bestandskraft der Entscheidung über die FE-Entziehung. Bis zum Tage vor Eintreten der Bestandskraft hatte der Führerschein ja noch Gültigkeit, d.h. rein theoretisch hätte der Führerschein zu diesem Zeitpunkt noch zum Antritt des Fahrverbots eingereicht werden können.
So sehe ich das auch.
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Schön wäre es! Leider ist die für die Geldstrafe geltende Vorschrift ausdrücklich beim Wertersatz nicht anwendbar.Ja, aber da lt. #1 der Fiskus Erbe geworden ist, kann der Wertersatz dennoch nicht weiter vollstreckt werden.
Aber nur, soweit der Nachlass wertlos ist.
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Als erstes Richtervorlage zur Berichtigung des Urteils. Falls er es nicht macht, Schilderung des Sachverhaltes gegenüber dem Straßenverkehrsamt, damit die sich den FS von der StA erfordern. Rückgabe an VU entfällt, da der FS jetzt inhaltlich falsch ist.
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würde die Akte d. Richter*in vorlegen
Was soll den d. Richter*in machen? Das Verfahren dürfte durch den Tod des Verurteilten beendet sein.
Schön wäre es! Leider ist die für die Geldstrafe geltende Vorschrift ausdrücklich beim Wertersatz nicht anwendbar. -
Das LG hat die Anklageschrift dem Verteidiger zugestellt. Das reicht aus.
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M. E. nicht, bei uns werden vorne der eigentliche Schriftsatz und dahinter die Signatur-Dokumente aneinander geheftet. Hier ist das Problem, dass der Ausdruck im Tonersparmodus und immer doppelseitig erfolgt. KFA's benötigen wir stets in doppelter Ausfertigung und haben dadurch den vollen Spaß am Kopierer.
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Mama darf zahlen. Vor vielen Jahren fiel das noch unter Strafvereitelung, der BGH sah es dann aber anders.
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Was ist eine ZMS? Sofern es sich um die Mitteilung an das Erziehungsregister handelt, so ist die Mitteilung bei Bewährungen nicht zulässig, bei Arrest wg. Nichterfüllung von Weisungen / Auflagen aber notwendig.
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Ich kenne es eigentlich nur so, dass man sich auf eine Verwaltungsstelle nicht bewirbt, sondern vom Geschäftsleiter / Präsidenten auserwählt wird. Voraussetzungen dafür sind im Allgemeinen gute Leistungen und eine devote Grundeinstellung (Ja-Sager werden bevorzugt).