Ist das eine aufschiebend bedingte Bewilligung?

  • Ich habe folgendes Problem:

    In der Urkunde steht:

    "...

    § 2 - Aufhebung des Kaufvertrags

    1. Die Beteiligten heben den Kaufvertrag vom... auf.

    2. Die Käuferin bewilligt die Löschung der Auflassungsvormerkung.

    § 3 - Aufschiebende Bdingung

    Die Aufhebung des Kaufvertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass..."

    Steht damit die Bewilligung auch unter der Bedingung oder bezieht sich § 3 nur auf die Nr. 1 des § 2?

  • Meines Erachtens ist die Bewilligung unbedingt. Die Löschung der Vormerkung wird ohne wenn und aber und ohne Rücksicht auf die Rechtsgrundlagen davor oder danach bewilligt.

    Ich würde zur eigenen Sicherheit aber versuchen, mir das vom Notar schriftlich geben lassen. Auf eine schriftliche Anfrage, ob die Bedingung auch die Bewilligung umfasse, wird er wohl schriftlich antworten.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Zitat von Grubu

    oder bezieht sich § 3 nur auf die Nr. 1 des § 2?



    dafür gibt der reine text nichts her.

    legt man den sinn und zweck der regelung aus, würde ich sagen der käufer will nicht die AV-löschung bewilligen, wenn die kaufvertragsaufhebung nicht wirksam ist, sondern beides steht in einem untrennbaren zusammenhang und ist somit gleichermaßen vom eintritt der bedingung abhängig.

    regelmäßig wird aber in diesen fällen davon auszugehen sein, dass keine beurkundung einer unzulässigen bedingten bewilligung erfolgt ist, sondern die grundbucherklärungen unbedingt erfolgten, lediglich deren vollzug vom wirksamen schuldrechtlichen geschäft abhängen soll.

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