Rangverhältnis bei Rangvorbehalten

  • Hallo !

    Mal was zum Nachdenken:

    Abt.I: Miteigentümer A und B -je zu 1/2 Anteil-

    Abt.II:
    Nr. 1- Vormerkung zur Eintragung eines Wohnungsrechtes für A nebst Rangvorbehalt in Höhe von 1 Mio. ausnutzbar durch Miteigentümer A

    Nr.2- Vormerkung zur Eintragung eines Wohnungsrechtes für B nebst Rangvorbehalt in Höhe von 1 Mio. ausnutzbar durch Miteigentümer B

    Nr.1 und 2 haben Gleichrang

    Nr.3: Wohnungsrecht für A im Range der Vormerkung Nr.1
    Nr.4: Wohnungsrecht für B im Range der Vormerkung Nr.2

    Abt.III (später eingetragen)
    Nr.1: 1 Mio auf dem Anteil A im Range vor Abt.II Nr.1 durch Ausnutzung des Vorbehaltes
    Nr.2: 1 Mio auf dem Anteil B im Range vor Abt.II Nr.2 durch Ausnutzung des Vorbehaltes

    Nicht über solche Eintragungen wundern. Es gibt sie wirklich. ;)

    Welchen Rang haben die Wohnungsrechte ?

  • Mein Tipp:

    Die Wohnungsrechte treten in den Rang der Vormerkung ein, ihnen gegenüber gilt also der Rangvorbehalt.

    Folge: Grundschulden vor Wohnungsrecht.

  • relative rangverhältnisse sind doch immer schön verwirrend.

    anhand anteil A (B dann entsprechend):

    da waren zunächst beide wohnungsrechte erstrangig und gleichrangig. wohnungsrecht A hat durch ausgenutzten rangvorbehalt die GS des A vorgelassen. da wohnungsrecht B der GS A keinen vorrang eingeräumt hat, bleibt es erstrangig.

    also m. E.:

    1. wohnungsrecht B (erstrangig geblieben)
    2. GS 1 mio
    3. wohnungsrecht A (durch rangvorbehalt nach hinten gerutscht)

  • oL hat Recht, es sind relative Rangverhältnisse. Aber die beiden Wohnungsrechte haben doch immer noch Gleichrang?! :gruebel: Trotzdem dürfte aber in der Zwangsversteigerung die von oL aufgestellte Rangfolge gelten.

    Ja ja wir reiten bis zum Horizont - anschlagen - und zurück!
    (Mike Lehmann)

  • Zitat von Sandy

    oL hat Recht, es sind relative Rangverhältnisse. Aber die beiden Wohnungsrechte haben doch immer noch Gleichrang?! :gruebel:



    klar, die wohnungsrechte sind im verhältnis zueinander gleichrangig. aber im verhältnis zur GS herrschen unterschiedliche ränge. daher das "relativ".

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